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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 827 von 1171<br />

Bei der Maßnahme PA 135 ist die vorhandene Parkfläche im Bestandsplan ebenfalls überwiegend als<br />

Biotop PFP-Wertstufe 4 (Plan H 3.1-5E) dargestellt. Die vorhandene Gutparkfläche weist jedoch in<br />

Randbereichen ein ökologisches Aufwertungspotenzial auf. In den äußeren Randbereichen des vorhandenen<br />

denkmalgeschützten Gutsparks gibt es ebenfalls Vermüllungstendenzen und im vorderen<br />

Bereich zur Straße Teilnutzungen, die in Richtung "wilder unbefestigter Parkplatz" gehen.<br />

Insofern sind die genannten Einwendungen zurückzuweisen.<br />

15.1.10.4 Einwendungen zur Anlage von Wald und Waldrändern<br />

Die Kritik an der Verwendung von Forstpflanzen mit der Mindesthöhe von 90 cm bei den Maßnahmen<br />

Anlage von Wald und Anlage von Waldrändern wird zurückgewiesen. Um einen sicheren Aufwuchs zu<br />

gewährleisten wurde vom Amt für Forstwirtschaft Wünsdorf eine Verwendung von kleineren Pflanzen<br />

gefordert. Das Ziel der Maßnahmen - die Entwicklung von Wald, bzw. Waldrändern mit den entsprechenden<br />

Funktionen – kann nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde aber auch mit größeren Pflanzen<br />

erreicht werden; zumal durch die Festlegung von Erfolgskontrollen und entsprechenden Nachbesserungsverpflichtungen<br />

ein Erreichen der Ziele gesichert ist. Die Baumartenliste wird in Abhängigkeit<br />

von den Standortverhältnissen im Rahmen der Ausführungsplanung mit den Fachbehörden abgestimmt.<br />

15.1.10.5 Verbleibendes Ersatzmaßnahmendefizit<br />

Im Rahmen der Erarbeitung der ergänzten Fassung des LBP sind in kleineren Umfängen Ersatzmaßnahmen<br />

aus dem Ersatzmaßnahmenkonzept herausgenommen worden, da sie sich als fachlich ungeeignet<br />

herausgestellt hatten.<br />

So wurde die geplante Aufforstung der Rieselfelder im Bereich Deutsch Wusterhausen von einigen<br />

Trägern öffentlicher Belange als ungeeignet angesehen. Eine Aufforstung an dieser Stelle sei eher als<br />

zusätzlicher Eingriff zu sehen, da wertvolle Freiflächen mit noch immer hoher Artenvielfalt durch die<br />

Aufforstung verloren gehen würden. Die Entwicklungsziele für die Rieselfelder müssten sich an den<br />

Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes „Notte-Niederung“ orientieren, wonach die Wiedervernässung<br />

besonders wichtig ist. Maßnahmen im Bereich der Rieselfelder seien ohne vorherige Wiedervernässung<br />

nicht sinnvoll.<br />

Durch die Planänderung Nr. 09 wurde die Maßnahme aus dem Ersatzmaßnahmenkonzept gestrichen,<br />

da sich nach Prüfung tatsächlich ergeben hat, dass die naturschutzfachliche Wertsteigerung durch Aufforstung<br />

der wertvollen Lebensräume auf den Rieselfeldern nicht erreicht werden kann. Die vorkommenden,<br />

zum Teil bedrohten Vogelarten sind auf das vorhandene kleinräumige Standortmosaik angewiesen,<br />

welches durch großflächige Aufforstungen beeinträchtigt würde. Die Träger des Vorhabens<br />

konnten außerdem keinen Nachweis erbringen, dass eine Wiedervernässung keine nachteiligen Folgen<br />

bezüglich einer Schadstofffreisetzung hätte. Die Forderung eines Trägers öffentlicher Belange nach<br />

Wiederaufnahme der Aufforstungsmaßnahme im Bereich der Rieselfelder wird daher zurückgewiesen.<br />

Zusätzlich besteht auch kein Aufforstungsdefizit.<br />

Die Wiedervernässungsmaßnahme in der Löptener Fenne wurde ebenfalls aufgrund entsprechender<br />

Forderungen von Trägern öffentlicher Belange durch die Planänderung Nr. 09 aus dem Maßnahmenpool<br />

entfernt, da die bereits sehr hochwertigen Flächen nicht genügend Aufwertungspotenzial boten.

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