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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 640 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Die Zahl der innerhalb der 69-dB(A)-lsophone betroffenen Einwohner beträgt für den Bahnabstand von<br />

1.950 m im Wesentlichen ca. 400 und steigt bei einem Versatz von 800 m auf 500 an.<br />

Die Maximalpegel in Waltersdorf nehmen bei zunehmendem Bahnversatz ab. Die Pegelwerte liegen<br />

zwischen 98 dB(A) und 93,3 dB(A). <strong>Der</strong> umgekehrte Trend ist in Blankenfelde festzustellen. Hier liegen<br />

die Maximalpegel im Bereich von 90,7 dB(A) bis 86,5 dB(A).<br />

Die Feinuntersuchung des Bahnversatzes wurde mit Bezug auf den gefundenen optimierten Wert des<br />

Achsabstandes von 1.900 m durchgeführt. Für diesen Achsabstand erfolgen die Untersuchungen des<br />

Versatzes an 12 Rasterpunkten mit Werten zwischen 800 m und 1.350 m. Bei Betrachtung der 69dB(A)-lsophone<br />

variieren die Betroffenenzahlen kaum und liegen bei Werten von ca. 320. Lediglich bei<br />

einem Versatz von unter 1.000 m treten stärkere Zunahmen der Betroffenenzahlen auf.<br />

Bei einem Versatz zwischen 1.250 m und 1.150 m ist eine annähernd ausgeglichene Betroffenheit im<br />

Osten (Waltersdorf) sowie im Westen (Blankenfelde, Glasow, Dahlewitz) zu verzeichnen. Daher lässt<br />

sich allein aus dem Dauerschallkriterium ein geeigneter Bahnversatz von 1.250 m bis 1.150 m ableiten.<br />

Dagegen lassen sich die Maximalpegel in Waltersdorf unterhalb der Überflugachse bei einem Versatz<br />

um 1.250 bis 1.350 m gegenüber den Pegeln bei einem Bahnversatz von 800 m um 1 bis 2 dB(A) reduzieren,<br />

während die (deutlich niedrigeren) Pegel in Blankenfelde nur um ca. 0,5 dB(A) zunehmen. Die<br />

Zahl der durch Überflug betroffenen Einwohner ist im Rahmen der Fehlertoleranz weitestgehend unabhängig<br />

vom Wert des Bahnversatzes. Durch Verschiebung ist es allerdings möglich, die mittleren Überflughöhen<br />

in den nördlichen Teilen der Gemeinde Waltersdorf von etwa 130 m (Versatz um 800 m) auf<br />

etwa 160 m (Bahnversatz um 1.300 m) zu erhöhen. Entsprechend nimmt bei einer Westverschiebung<br />

die Überflughöhe im Ortsteil Kienitzberg der Gemeinde Glasow ab. Die Zahl der bei 1.900 m Bahnabstand<br />

durch Überflug betroffenen Einwohner der Gemeinde Waltersdorf liegt bei maximal 50, die der<br />

Gemeinde Glasow bei maximal 20.<br />

Von allen Siedlungsbereichen im Umfeld des Flughafens ist die Gemeinde Waltersdorf am stärksten<br />

durch Überflug und hohe Lärmpegel betroffen. Das Ziel einer möglichst weitgehenden Schonung der<br />

Gemeinde Waltersdorf führt dazu, dass Lagevarianten mit einem Achsabstand von weniger als 1.950 m<br />

zu bevorzugen sind. Unter Berücksichtigung der weiteren Kriterien zeigt sich der Achsabstand von<br />

1.900 m als am besten geeignet.<br />

Im Ergebnis der Untersuchung ist folgende Lage der geplanten neuen Start- und Landebahn 07R/25L<br />

unter Lärmgesichtspunkten als optimierte Variante bei Wahrung der flugbetrieblichen Belange anzusehen:<br />

- Achsabstand zur künftigen Start- und Landebahn Nord: 1.900 m,<br />

- Versatz zur künftigen Start- und Landebahn Nord: 1.250 m.<br />

Mit dieser Konfiguration wird aus Sicht der Planfeststellungsbehörde das Ziel erreicht, hohe Lärmbelastungen<br />

innerhalb von Siedlungsbereichen zu vermeiden.<br />

10.1.8.2.2 Allgemeine Nachtflugregelungen<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat den Betrieb beider Start- und Landebahnen für die Zeit von 22:00 bis<br />

6:00 Uhr Ortszeit nach Maßgabe der Betriebsregelung in den Auflagen zur „Vermeidung und Minderung<br />

des Fluglärms“ beschränkt.

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