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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 754 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde kann es weder durch die geplanten Hoch- und Niederfrequenzanlagen<br />

noch durch Überflüge zu gesundheitlichen Risiken kommen. Die elektromagnetische<br />

Verträglichkeit der 110-kV-Freileitungen und der Bahnfunkanlage sind nachgewiesen. Hinsichtlich der<br />

sonstigen Anlagen sind die Träger des Vorhabens verpflichtet, vor Inbetriebnahme ein Anzeigeverfahren<br />

nach § 7 der 26. BImSchV bei den zuständigen Behörden durchzuführen. Bei Einhaltung der geplanten<br />

Sicherheitsabstände werden die Grenzwerte der 26. BImSchV voraussichtlich unterschritten.<br />

Innerhalb der für Hochfrequenzanlagen vorzulegenden Standortbescheinigung (§ 59 TKG und<br />

§ 6 TKZulV) wird auch festgestellt, ob Sicherheitsabstände für Körperhilfen wie Herzschrittmacher einzuhalten<br />

sind und entsprechende Absperrungen errichtet. Die am Flughafen verkehrenden Luftfahrzeuge<br />

dürfen nur mit Anlagen ausgestattet sein, die eine entsprechende Betriebserlaubnis haben und bei<br />

denen sichergestellt ist, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV nicht überschritten werden. Über die<br />

Grenzwerte der 26. BImSchV hinaus gibt es zur Zeit keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />

über gesundheitliche Auswirkungen von Hochfrequenzfeldern. Außerdem haben die fraglichen Anlagen<br />

auf dem Flughafen keine hohe Wattleistung (2 Watt - vergleichbar mit einem Handy) und strahlen nach<br />

oben in Richtung auf die Flugzeuge. Die Einholung entsprechender weiterer Gutachten ist aus Sicht der<br />

Planfeststellungsbehörde nicht nötig gewesen. Die Einwendungen sind zurückzuweisen.<br />

12.5 Wirbelschleppen<br />

Die von Flugzeugen verursachten Wirbelschleppen werden nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />

bei Gebäuden und Anlagen mit einer Höhe von weniger als 30 m nicht zu Schäden führen. Für<br />

Gebäude und Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m sind in ausgewiesenen Gefährdungsgebieten<br />

durch die Träger des Vorhabens geeignete Vorsorgemaßnahmen gegen Schäden zu finanzieren.<br />

Als Wirbelschleppen werden die Luftwirbel bezeichnet, die ein Flugzeug bedingt durch den Druckunterschied<br />

zwischen der Ober- und Unterseite der Tragflächen während des Fluges an den Flügelenden<br />

verursacht. Jedes Flugzeug hinterlässt auf seiner Flugbahn am Ende der Tragflächen zwei gegenläufige<br />

Luftwirbel.<br />

Flugzeuge werden auf der Grundlage ihrer maximalen Abflugmasse in drei Wirbelschleppenkategorien<br />

eingeteilt. Flugzeuge mit einer maximalen Abflugmasse von 7.000 kg oder weniger sind der Wirbelschleppenkategorie<br />

„Light“, Flugzeuge mit einer maximalen Abflugmasse von mehr als 7.000 kg und<br />

weniger als 136.000 kg sind der Kategorie „Medium“ und Flugzeuge mit einer maximalen Abflugmasse<br />

von 136.000 kg oder mehr sind der Kategorie „Heavy“ zugeordnet. Insbesondere die Kategorie „Heavy“<br />

repräsentiert dabei eine große Bandbreite an Flugzeugen bis hin zu Mustern wie Boeing B747 und Antonov<br />

An-124 mit einer maximalen Abflugmasse von annähernd 400.000 kg. Auch der gegenwärtig in<br />

der Entwicklung befindliche Airbus A380 ist mit einer maximalen Abflugmasse von voraussichtlich<br />

560.000 kg der Kategorie „Heavy“ zuzuordnen.<br />

Die Einteilung der Flugzeuge in verschiedene Wirbelschleppenkategorien resultiert aus der Tatsache,<br />

dass die Ausprägung der Wirbel je nach Größe, Gewicht, Geschwindigkeit und Form der Tragflächen<br />

des betreffenden Flugzeugs unterschiedlich stark ist. Die Tangentialgeschwindigkeit des Wirbels ist im<br />

Bereich des Wirbelkernes am größten und nimmt außerhalb des Wirbelkerns umgekehrt proportional<br />

zum Radius ab. Durch aerodynamische Maßnahmen wie beispielsweise das Anbringen von sog.<br />

„Winglets“ an den Tragflächenenden kann die Intensität der Randwirbel allerdings merklich verringert<br />

werden.<br />

Bedingt durch die gegenseitige Beeinflussung der beiden getrennten Wirbelkerne kommt es zu einer<br />

vertikalen Verlagerung der Wirbel. Die beiden Kerne besitzen eine gleich große, jedoch entgegengesetzte<br />

Drehrichtung und beeinflussen sich gegenseitig derart, das sie zu Boden sinken. Für die Wirbel-

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