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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 749 von 1171<br />

den. Sollte die Schwelle zur erheblichen Geruchsbelästigung unter Berücksichtigung der Prägung des<br />

Gebiets überschritten werden, so behält sich die Planfeststellungsbehörde entsprechende Anordnungen<br />

vor (vgl. Auflage A.II.7.2 „Gerüche“, ab Seite 111).<br />

12.2.4 Sonstige Einwendungen<br />

Einwender befürchten insbesondere:<br />

- erhebliche Geruchsimmissionen durch das Vorhaben und Minderung der Lebensqualität der Anwohner,<br />

- Verstärkung an warmen Tagen und bei hoher Luftfeuchte.<br />

Die Geruchsimmissionsprognose wird mit folgenden Einwänden angezweifelt:<br />

- eine Bewertungsskala für 2 bis 10 % fehle,<br />

- der Faktor 5 entspreche etwa dem 98 Perzentil-Werten; unter Berücksichtigung der mikroskaligen<br />

Berechnung in M 10.1 Seiten 43 und 61-63 müssten bei bestimmten Wetterlagen Faktoren bis zu<br />

20 herauskommen. Da solche Wetterlagen lange andauern könnten, sei eine viel erheblichere Belästigung<br />

zu befürchten.<br />

Die genannten Einwände gegen die Geruchsimmissionsprognose sind zurückzuweisen. Die Skala von<br />

2 bis 10 % ist in den Rasterkarten dargestellt, die Geruchserhöhungen unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />

sind bei der Bewertung und Abwägung berücksichtigt worden. Die Berechnung für die Geruchsimmissionsprognose<br />

erfolgte auf Basis der gesamten meteorologischen Jahresreihe. <strong>Der</strong> im Bereich<br />

der mikroskaligen Berechnungen ausgewählte, besonders ungünstige Zeitraum (stabile Wetterlage<br />

mit geringen Windgeschwindigkeiten) wurde bei der Berechnung des Prozentsatzes der Jahresstunden<br />

berücksichtigt.<br />

Den Einwendungen hinsichtlich der befürchteten erheblichen Geruchsimmissionen wird nur insoweit<br />

gefolgt, als dass in der Ortschaft Waßmannsdorf, in der aufgrund verbleibender Prognoseunsicherheiten<br />

erhebliche Belästigungen nicht vollständig ausgeschlossen werden können, eine konkrete Ermittlung<br />

der Immissionen durch Begehung vorgesehen wird und sich die Behörde nachträgliche Anordnungen<br />

vorbehält.<br />

12.2.5 Abwägung/Ergebnis<br />

Wahrnehmbare Geruchserhöhungen unterhalb der Erheblichkeitsschwelle sind maximal in einem Bereich<br />

von ungefähr 3 km um den Flughafen zu erwarten. Somit können in den Orten Schönefeld, Kienberg,<br />

Selchow und Waßmannsdorf, bis an den Westrand von Waltersdorf und 1 km vor dem Ostrand<br />

Mahlow/Blankenfelde vermehrt Gerüche wahrnehmbar sein. Die zu erwartenden Gerüche stellen nur<br />

eine einfache Belästigung dar. Die Gerüche haben insbesondere keine besonders ekelerregende Wirkung,<br />

Gesundheitsgefahren sind nicht zu besorgen. Gegenüber den gewichtigen Interessen, die für das<br />

Vorhaben sprechen (vgl. insofern Abschnitt C.II.2 „Planrechtfertigung“, ab Seite 327) sind die Geruchsimmissionserhöhungen<br />

unterhalb der Erheblichkeitsschwelle hinzunehmen. Sollte sich in Waßmannsdorf<br />

im Ergebnis der Begehungen tatsächlich eine erhebliche Belästigungen durch Überschneidung mit<br />

den Gerüchen aus der Kläranlage zeigen, wird den Belangen der Betroffenen durch die vorbehaltenen<br />

Anordnungen hinreichend Rechnung getragen.

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