03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 314 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Es wurde außerdem kritisiert, dass keine persönliche Benachrichtigung über die Auslegung erfolgt sei.<br />

Dies gelte insbesondere für in anderen Bundesländern ansässige Betroffene, in denen das Planfeststellungsverfahren<br />

nicht bekannt gemacht worden sei.<br />

Seitens eines Privateinwenders wurde vorgetragen, dass bei der für Wendenschloß zuständigen Bezirksverwaltung<br />

weder die Fristen noch die Adresse der zuständigen Anhörungsbehörde in Erfahrung zu<br />

bringen gewesen seien.<br />

<strong>Der</strong> Regelung in § 73 Abs. 5 Satz 2 VwVfGBbg, wonach in der ortsüblichen Bekanntmachung insbesondere<br />

darüber zu informieren ist, wo und in welchem Zeitraum der Plan zur Einsicht ausliegt, ferner<br />

über Form und Frist für Einwendungen und über die Präklusionswirkung bei Fristversäumung wurde<br />

entsprochen. Eine darüber hinausgehende Angabe sämtlicher ausgelegter Unterlagen war nicht erforderlich.<br />

Die Anhörungsbehörde hat im Anhörungsbericht dargelegt, dass die Bekanntmachung entsprechend<br />

den rechtlichen Vorgaben erfolgt ist.<br />

Den im ersten Teil der abschließenden Stellungnahme genannten Ämtern, Gemeinden, Senatsverwaltungen<br />

und Bezirksämtern wurde seitens der Anhörungsbehörde der Planfeststellungsantrag für das<br />

Vorhaben „Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld“ mit der Aufforderung übersandt, diesen Plan für<br />

die Dauer eines Monats zur Einsicht auszulegen und die Auslegung zuvor ortsüblich bekannt zu machen.<br />

Daraufhin erfolgte jeweils die ortsübliche Bekanntmachung. Die Anhörungsbehörde hat stichprobenartig<br />

kontrolliert, ob die Bekanntmachung und die Auslegung vorschriftsmäßig erfolgt sind. Die Anhörungsbehörde<br />

hat gegenüber den Auslegungsstellen außerdem den Service angeboten, jederzeit<br />

Ergänzungen der Planunterlagen vorzunehmen, falls Bestandteile davon abhanden gekommen sind.<br />

Außerdem wurden die Auslegungsstellen angewiesen, die Antragsunterlagen einmal täglich auf Vollständigkeit<br />

zu überprüfen.<br />

Während der Auslegung sind bei der Anhörungsbehörde keine Nachrichten von Betroffenen eingegangen,<br />

die darauf hingewiesen hätten, dass die Unterlagen in den Auslegungslokalen nicht einsehbar<br />

gewesen wären.<br />

Die Bekanntmachungen enthielten sowohl den Ort als auch die Zeiten, zu denen eine Einsichtnahme in<br />

die Planantragsunterlagen möglich war. Die Bekanntmachung und die öffentliche Auslegung sind die<br />

gesetzlich vorgesehenen Instrumentarien, um das Vorhaben „publik zu machen“. Darüber hinausgehende<br />

Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für das Vorhaben und seine Auswirkungen<br />

waren weder erforderlich noch angezeigt.<br />

Außerdem wurden die Auslegungsstellen mit Schreiben der Anhörungsbehörde vom 03.05.2000 aufgefordert,<br />

die in einer beigefügten Liste aufgeführten nicht ortsansässigen Betroffenen gemäß § 73 Abs. 5<br />

VwVfGBbg von der Auslegung zu benachrichtigen.<br />

In den ortsüblichen Bekanntmachungen der Auslegungen wurde jeweils auf die gleichzeitige Einbeziehung<br />

der Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 1 UVPG ausdrücklich hingewiesen.<br />

Darüber hinaus wurde seitens eines Einwenders eine individuelle schriftliche Darstellung aller Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf ihn und seine Umgebung in einem persönlichen Brief gefordert. Weiterhin<br />

seien die Namen derer zu veröffentlichen und ihm mitzuteilen, welche die ausschlaggebenden Verträge<br />

für den Bau dieses Flughafens unterschrieben hätten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!