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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil A - Verfügung<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 157 von 1171<br />

5) <strong>Der</strong> Abstand der Versickerungssohle bis zur Grundwasseroberfläche von mindestens 1 m ist zu<br />

gewährleisten. Im Zuge der weiteren Planung kann der erforderliche Sohlabstand infolge genauerer<br />

Kenntnisse (z. B. vertiefende Baugrunduntersuchungen, exakte Höhenlagen der baulichen Anlagen)<br />

in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde korrigiert werden. Es hat im Zuge der Ausführungsplanung<br />

eine Darstellung der mittleren Grundwasserstände, der mittleren Hochgrundwasserstände<br />

sowie der höchsten zu erwartenden Grundwasserstände an ausgewählten, charakteristischen<br />

Punkten der Versickerungsmulde zu erfolgen. Diese Punkte sind mit der unteren Wasserbehörde<br />

abzustimmen.<br />

6) Die örtliche Lage der Gewässerbenutzung, auch der Brunnenstandorte, ist mit dem Namen des<br />

Landkreises (Dahme-Spreewald), der Gemarkung, der Flur- und Flurstücksbezeichnung zu benennen.<br />

Nach Kenntnis der konkreten Bebauungsstandorte sind die genauen Daten der oberen Wasserbehörde<br />

zu übergeben. Die Bestimmung der Lage der weiterzubetreibenden Brunnen ist in der<br />

Ausführungsplanung mit der oberen Wasserbehörde abzustimmen.<br />

7) Die örtliche Lage der Grundwassermessstellen und -beobachtungspegel ist mit der oberen Wasserbehörde<br />

abzustimmen.<br />

8) Dichtwände in den Baugruben wären geeignet, Eingriffe in den Grundwasserhaushalt während der<br />

Baumaßnahmen zu verringern. Beim erfolgreichen Einsatz von Dichtwänden können die Förderraten<br />

zur Grundwasserabsenkung deutlich reduziert werden und damit auch die räumliche Auswirkung.<br />

Im Rahmen der Bauausführungsplanung ist deshalb zu erläutern, inwieweit Dichtwände zur<br />

Abdichtung der Baugruben eingesetzt werden können. Es ist zu begründen, falls Dichtwände oder<br />

andere Maßnahmen zur Errichtung von geschlossenen Baugruben nicht eingesetzt werden sollen.<br />

9) Die Katasterkartierung im Grundbuch ist für die Standorte der Wasserentnahme und Ableitung anzugeben.<br />

10) Die Ableitung über die Vorflut erfolgt in den Glasowbach und in den östlichen Selchower Flutgraben.<br />

Die Einleitstellen (Koordinaten) rechtsseitig oder linksseitig sind lagemäßig zu definieren. Für<br />

die geschlossene Baugrube für Trassenabschnitt A der Fernbahntrasse nahe der Ortschaft Mahlow<br />

ist die Einleitstelle zu definieren.<br />

11) Beginn und Beendigung der Grundwasserabsenkung sind der zuständigen Wasserbehörde und<br />

dem Umweltamt des Landkreises Dahme-Spreewald anzuzeigen.<br />

12) Die Erfassung und Beschreibung des (aquiferbezogenen) Grundwasserchemismus sowie die Bewertung<br />

anthropogener Überprägungen und Verunreinigungen sind an die sachgerechte Gewinnung<br />

von Grundwassergütedaten gekoppelt. Die hierzu notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />

müssen für die beteiligten Behörden nachvollziehbar dokumentiert werden. Unter dieser<br />

Maßgabe hat bezüglich der Darstellung und Interpretation der Grundwasserbeschaffenheit im Zuge<br />

der weiteren Vorhabensplanung und des fortlaufenden Grundwassermonitorings eine Abstimmung<br />

mit dem Landesumweltamt zu erfolgen<br />

13) Löschwasserbrunnen umliegender Ortschaften, die infolge Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen<br />

des Antragstellers trocken fallen, sind in geeigneter Weise durch den Antragsteller<br />

umzurüsten. Das betrifft insbesondere Löschwasserbrunnen des Ortes Selchow, welche als Saugbrunnen<br />

betrieben werden. Eine geeignete Umrüstung kann bei ausreichender Brunnentiefe die Installation<br />

einer Unterwassermotorpumpe sein.

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