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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil B - Sachverhalt <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 282 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Mit Schreiben vom 28.04.2004 informierte die Anhörungsbehörde die Betroffenen über die veränderten<br />

Grundstücksinanspruchnahmen in Kienberg und mit Schreiben vom 04.06.2004 die Planfeststellungsbehörde<br />

über die in Selchow. Die Betroffenen haben keine Einwendungen erhoben.<br />

10 Gutachten im Auftrag der Planfeststellungsbehörde<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat zur weiteren Sachverhaltsaufklärung Gutachten und gutachterliche<br />

Stellungnahmen zu folgenden Sachthemen eingeholt:<br />

1) Zusammenstellung der Sachargumente zu den wichtigsten lärmphysikalischen Schwerpunktthemen,<br />

Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Juli 2004<br />

2) Lärmmedizinische Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des<br />

Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld, Prof. Dr. med. Scheuch, Juli 2004<br />

3) ingenieurtechnische Prüfung von Versorgungsleitungen, RWTÜV Systems GmbH, April 2004<br />

4) Plausibilitätsprüfung zum Gutachten M10 - Schadstoffimmissionen, Deutsches Zentrum für Luft-<br />

und Raumfahrt e.V., Mai 2004<br />

5) Rechtsgutachten zur Rechtspflicht zur erneuten Durchführung eines Erörterungstermins, Prof. Dr.<br />

Willy Spannowsky, Januar 2004<br />

6) Rechtsgutachten zu den verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen, den Erörterungstermin<br />

im Planfeststellungsverfahren auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Bundeslandes durchzuführen,<br />

Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis und Dr. Jens Kersten, Juni 2001<br />

11 Zurückgenommene Einwendungen<br />

Im Laufe des Planfeststellungsverfahrens wurde eine Vielzahl von Einwendungen zurückgenommen:<br />

Dies geschah zumeist aufgrund von Optionsverträgen zwischen der FBS GmbH und den Grundstückseigentümern<br />

und von Umsiedlungsverträgen mit Grundstückseigentümern, Mietern und Pächtern und<br />

sonstigen Begünstigten auf der Basis der Umsiedlungsverträge für Diepensee und Teile von Selchow.<br />

Nahezu mit allen Einwohnern dieser von der Umsiedlung betroffenen Orte konnte eine einvernehmliche<br />

Regelung erzielt werden.<br />

Gleichfalls wurden mittels Entschädigungsvereinbarungen zwischen der FBS GmbH und einigen Landwirtschaftsbetrieben<br />

Rücknahmen bezüglich der grundstücksbezogenen Einwendungen erklärt.

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