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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1108 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

bindung an den Berliner Außenring westlich an die Dresdner Bahn und östlich an die Görlitzer Bahn bis<br />

Planungs-km 10,8 +30 und die S-Bahn-Anbindung ist entsprechend § 78 VwVfGBbg mit dem Antrag auf<br />

Ausbau des Flughafens verbunden. Die in den Einwendungen angesprochenen Baumaßnahmen an<br />

Verkehrswegen (Ausbau der Bundesstraßen 96 und 96a, Neubau der BAB 113, Ausbau der Dresdner<br />

Bahn) stehen nicht in ursächlichem Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafen Schönefeld, sondern<br />

dienen der besseren Anbindung an das Stadtgebiet bzw. der Entlastung der künftig umfahrenen<br />

Ortslagen. Diese Maßnahmen sind keine Folgemaßnahmen des Flughafenausbaus und daher nicht<br />

Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Auswirkungen von Vorhaben, für die ein eigenes öffentlich-rechtliches<br />

Verfahren erforderlich ist, sind nicht im Rahmen einer UVP für das verfahrensgegenständliche<br />

Projekt zu untersuchen und zu bewerten. Soweit mit hinreichender Sicherheit von einer Realisierung<br />

ausgegangen werden kann, sind deren Auswirkungen als plangegebene Vorbelastung zu berücksichtigen.<br />

Dies erfolgt im Rahmen des Szenarios 2007 ff.

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