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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 776 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

von rund 10 bis 25 cm bemerkbar machen. Danach steigt der Grundwasserspiegel wieder an. <strong>Der</strong> Ausgangswasserspiegel<br />

wird sich nach dem sechsten bis siebten Jahr wieder einstellen. An der Messstelle<br />

EW 110/9 OP in unmittelbarer Nähe des Wasserwerkes sind keine relevanten Änderungen des Grundwasserspiegels<br />

zu erwarten.<br />

Auch für private Brunnen sind in Abhängigkeit von ihrer Lage Veränderungen des Wasserstandes (bauzeitliche<br />

Absenkungen, dauerhafter Anstieg) nicht auszuschließen. Die Gebiete Rahnsdorf, Hessenwinkel<br />

und Müggelheim, in denen die Trinkwasserversorgung überwiegend aus privaten Brunnen erfolgt,<br />

liegen außerhalb des Auswirkungsbereiches vorhabensbedingter Grundwasserstandsänderungen, so<br />

dass keine Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung zu erwarten ist.<br />

Durch Beobachtung der Grundwasserstände im Rahmen des Monitoringprogramms Wasser wird sichergestellt,<br />

dass Auswirkungen von Grundwasserabsenkungen bzw. -aufhöhungen frühzeitig erkannt<br />

werden. So ist zur Überwachung des Einflusses der zentralen Versickerungsmulde die Errichtung neuer<br />

Grundwassermessstellen vorgesehen, mit denen mögliche Auswirkungen unter anderem auf die Gemeinde<br />

Rotberg überwacht werden. Soweit sich aus den beobachteten Veränderungen der Grundwasserstände<br />

mögliche Beeinträchtigungen ergeben, kann durch einen modifizierten Betrieb des Entwässerungssystems<br />

sichergestellt werden, dass Vernässungen von Siedlungsbereichen ausgeschlossen werden<br />

können. Ebenso überwacht werden die Grundwasserstände im Einzugsgebiet des Wasserwerkes<br />

Eichwalde.<br />

<strong>Der</strong> Abfluss im Glasowbach ist nicht nur aus der Sicht der Funktionsfähigkeit der Wasserableitung zu<br />

bewerten, sondern auch aus Sicht des Wasserhaushaltes der angrenzenden Biotope. Es ist bisher nicht<br />

endgültig geklärt, ob die angrenzenden Biotope durch die Grundwasserabsenkung im Hauptgrundwasserleiter<br />

beeinflusst werden, weil nicht bekannt ist, ob in diesem Bereich ein hydraulischer Kontakt zwischen<br />

dem oberen und dem Hauptgrundwasserleiter besteht. Zur Ermittlung eines hydraulischen Kontaktes<br />

sind im Rahmen des Wassermonitorings zur Beweissicherung flache Grundwassermessstellen<br />

im Bereich des Glasowbachs vorzusehen. Falls eine Absenkung im oberflächennahen Grundwasserleiter<br />

festgestellt wird, kann dem in Abstimmung mit dem zuständigen Wasser- und Bodenverband über<br />

temporäre Anstaumaßnahmen (Sandsäcke) am Südende des Oberen Selchower Sees, am Westende<br />

des Unteren Selchower Sees und südwestlich von Glasow entgegen gewirkt werden. Die Dauer der<br />

vorgesehenen temporären Anstauvorrichtungen wird von den aktuellen hydrologisch-meteorologischen<br />

Verhältnissen bestimmt und beträgt maximal 14 Tage. Nach Auffassung der Unteren Wasserbehörde<br />

des Landkreises Teltow-Fläming besteht für den ggf. durchzuführenden zeitweiligen Anstau des Glasowbachs<br />

in den betroffenen Bereichen mittels Sandsäcken keine Notwendigkeit zur Erteilung einer<br />

wasserrechtlichen Erlaubnis, da die Maßnahme unbedeutend und temporär ist. Da keine entgegenstehenden<br />

Gründe ersichtlich sind, schließt sich die Planfeststellungsbehörde dieser Auffassung an.<br />

Von einigen Einwendern wird befürchtet, dass durch die Grundwasserabsenkung in der Bauphase der<br />

Wasserspiegel in den Löschwasserbrunnen einiger Gemeinden derartig absinkt, dass eine ungehinderte<br />

Brandbekämpfung nicht mehr möglich ist.<br />

Im Bereich der Feuerlöschbrunnen in Selchow können relevante bauzeitliche Grundwasserabsenkungen<br />

auftreten. Um zu verhindern, dass es zu einer Unterversorgung mit Löschwasser kommt, wurde im<br />

Rahmen der Nebenbestimmungen aufgenommen, dass die Brunnen in den betroffenen Gebieten durch<br />

den Antragsteller in geeigneter Weise umzurüsten sind. Damit ist die Versorgung mit Löschwasser ausreichend<br />

gesichert.

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