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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 854 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

für Stadtentwicklung) mit Stellungnahme vom 24.05.04 bestätigt. Demzufolge sind keine über den<br />

bisherigen Störungsgrad hinausgehende Beeinträchtigungen des Gebiets zu erwarten.<br />

15.2.3 Verträglichkeitsprüfungen gemäß § 26 d BbgNatSchG und Art. 6 FFH-RL<br />

Die Träger des Vorhabens hatten bereits mit dem Antrag zur Planfeststellung eine FFH-<br />

Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU) für das FFH-Vorschlagsgebiet „Glasowbachniederung“ vorgelegt.<br />

Noch im Anhörungsverfahren wurde als Reaktion auf Stellungnahmen der Fachbehörden ein Veränderungsentwurf<br />

der Verträglichkeitsuntersuchung vorgelegt, der die Optimierungen des Gewässerausbaus<br />

vorwegnahm, welche nunmehr mit der Planänderung Nr.01 in das Verfahren eingebracht worden<br />

sind. Ebenfalls noch im Anhörungsverfahren wurde von den Trägern des Vorhabens eine FFH-VU<br />

für das Vorschlagsgebiet „Brunnluch“ vorgelegt.<br />

Die zu diesen Verträglichkeitsprüfungen im Laufe des Anhörungsverfahrens nachträglich eingegangenen<br />

Stellungnahmen wurden von der Planfeststellungsbehörde ausgewertet und die Träger des Vorhabens<br />

daraufhin zu einer Überarbeitung der Verträglichkeitsuntersuchungen aufgefordert.<br />

Die Träger des Vorhabens haben entsprechend ergänzte und aktualisierte Neufassungen der FFH-<br />

Verträglichkeitsuntersuchungen für die Gebiete „Glasowbachniederung“ und „Brunnluch“ mit Stand vom<br />

März 2004 vorgelegt. Nach eingehender Prüfung macht sich die Planfeststellungsbehörde diese Ergebnisse<br />

zu eigen. Den naturschutzfachlichen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

gegeben.<br />

15.2.3.1 FFH-Vorschlagsgebiet „Glasowbachniederung“<br />

15.2.3.1.1 Beschreibung des FFH-Vorschlagsgebiets „Glasowbachniederung“<br />

Das FFH-Vorschlagsgebiet „Glasowbachniederung“ setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen. Die<br />

nördliche Fläche umfasst Teile des Naturschutzgebietes „Torfbusch“ mit den Selchower Seen und dem<br />

Glasowbach bis zum nördlichen Ortsausgang Glasow. Die südliche Fläche erstreckt sich zwischen dem<br />

Glasower Damm und dem südlichen Berliner Ring. Die südliche Fläche umfasst Teilbereiche des geplanten<br />

Naturschutzgebiet „Glasowbachniederung“ und das Naturschutzgebiet „Ehemaliger Blankenfelder<br />

See“. Die Selchower Seen sind von Wäldern, die in Seenähe auenartig ausgeprägt sind, umgeben.<br />

Südlich der Selchower Seen hat der Glasowbach den Charakter eines naturnahen Fließgewässers mit<br />

begleitenden Erlenwäldern. <strong>Der</strong> Glasowbach ist aktuell kritisch belastet und wird mit Gewässer-<br />

Güteklasse II-III eingestuft. In der Glasowbachniederung kommen folgende FFH-Lebensraumtypen<br />

nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor:<br />

- 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitans und des<br />

Callitricho-Batrachion<br />

- 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion<br />

caeruleae)<br />

- 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren bis alpinen Stufe<br />

- 91 EO* Auenwälder an Fließgewässern mit Alnus glutinosa (Schwarz-Erle) und Fraxinus exelsior<br />

(Gewöhnliche Esche), (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

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