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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 787 von 1171<br />

- Eingriffe sind in erster Linie zu vermeiden und zu vermindern.<br />

- Sie sind in zweiter Linie auszugleichen.<br />

- Nicht ausgleichbare Eingriffe sind unzulässig, es sei denn, die für das Vorhaben streitenden Belange<br />

überwiegen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege.<br />

- Für die danach zulässigen Eingriffe sind Ersatzmaßnahmen durchzuführen.<br />

- Als ultima ratio ist eine Ausgleichsabgabe vorzusehen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat diese rechtlichen Vorgaben beachtet. Die nachvollziehende Prüfung<br />

der von den Trägern des Vorhabens im März 2004 vorgelegten ergänzten Fassung des Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplans (ergänzte Fassung des LBP) hat ergeben, dass die einzelnen Stufen der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zutreffend abgearbeitet werden. Die Planfeststellungsbehörde<br />

macht sich die ergänzte Fassung des LBP daher zu eigen und stellt die Maßnahmenpläne und -blätter<br />

dieser Fassung mit den in den Nebenbestimmungen aufgeführten Maßgaben fest.<br />

15.1.2 <strong>Der</strong>zeitige Situation/Bestand<br />

Im Folgenden wird die derzeitige Situation der hier relevanten Schutzgüter zusammenfassend dargestellt.<br />

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Umweltverträglichkeitsstudie und die ergänzte Fassung<br />

des LBP sowie auf den Abschnitt C.III „Umweltverträglichkeitsprüfung“, ab Seite 1087, verwiesen.<br />

15.1.2.1 Tiere und Pflanzen<br />

Das Vorhaben mit seinem Eingriffs- und Wirkraum liegt zum größten Teil auf der Teltow-Platte im Naturraum<br />

„Mittlere Mark“, deren östlicher Teil als Schönefelder Platte bezeichnet wird. Am Südrand dieses<br />

Gebiets liegen die Groß Kienitzer Berge, im Westen die Niederungsgebiete am Glasowbach und im<br />

Osten befindet sich die Waltersdorfer Flutgrabenaue.<br />

Am Standort des Vorhabens und in dessen Umgebung sind überwiegend Biozönosen vorzufinden, die<br />

nicht als besonders schützenswert oder einmalig für das norddeutsche Binnentiefland einzustufen sind.<br />

Einige Biotopkomplexe weisen aber eine verhältnismäßig hohe Artenvielfalt auf oder werden von Arten<br />

mit hohen Lebensraumansprüchen besiedelt. Erwähnenswert sind insbesondere die vier Räume im<br />

Nahbereich des Vorhabens, in denen sich Feucht- und Trockengebiete konzentrieren, welche als ökologisch<br />

wertvoll zu bewerten sind. Hierbei handelt es sich um die<br />

- Selchower Flutgrabenaue inklusive Glasowbachniederung,<br />

- Waltersdorfer Flutgrabenaue ,<br />

- Groß Kienitzer Berge und die Sölle in ihrer Umgebung,<br />

- Rinne der Schönefelder Seen bei Kienberg.<br />

Innerhalb der Flutgrabensysteme ist insbesondere der Torfbusch am Glasowbach bemerkenswert, da er<br />

am stärksten seine natürliche Ausstattung bewahrt hat. Großflächige Niederungsgebiete wie die Waltersdorfer<br />

Flutgrabenaue sind insbesondere für die Avifauna von Bedeutung.

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