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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 781 von 1171<br />

etwa 25 cm. Für den Bereich Kiekebusch prognostizieren die Modellsimulationen eine Grundwasseraufhöhung<br />

von 5 bis 10 cm.<br />

<strong>Der</strong> Antrag beinhaltet die Anhebung des Wasserspiegels und damit korrespondierend der mittleren<br />

Grundwasserstände in der Waltersdorfer Flutgrabenaue mittels Stützschwellen. Das dauerhafte Anheben<br />

von Grundwasser stellt nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des WHG erlaubnispflichtige Gewässerbenutzungen<br />

dar.<br />

Die Höhe der Grundwasseranhebung erfolgt nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten (vgl. hierzu<br />

Abschnitt C.II.15 „Natur und Landschaft“, ab Seite 786). Durch die Errichtung eines Walles (Stützschwellen)<br />

und Bau eines Wehres in der oberen Flutgrabenaue sowie durch Bewirtschaftung des umgebauten<br />

Wehres Schulzendorf in der unteren Flutgrabenaue kann bei großen, seltenen Abflussereignissen<br />

ein temporärer Einstau in einer Höhe von ca. 0,3 m erfolgen und damit ein Retentionsvolumen<br />

von ca. 50.000 m³ genutzt werden.<br />

Die Nebenbestimmungen sind erforderlich, um die Auswirkungen des Einstauens so gering wie möglich<br />

zu halten und schädliche Einwirkungen auf die anliegenden Grundstücke zu vermeiden.<br />

14.2.2.2.2 Ableitung in die Vorfluter<br />

Die abzuleitenden Mengen ergeben sich aus den im Rahmen des Planfeststellungsverfahren geführten<br />

Modellrechnungen.<br />

Auch hier wird im Rahmen des Wassermonitorings die Qualität des einzuleitenden Wassers kontrolliert.<br />

Die zuständigen Fachbehörden haben zunächst Probleme in Bezug auf wasserwirtschaftliche Belange<br />

hauptsächlich bezüglich der Fassung und Ableitung des Niederschlagswassers (Wassermenge) sowie<br />

bezüglich des Umgangs des mit Enteisungsmitteln und Kerosin belasteten Niederschlagswassers gesehen.<br />

Teilweise konnten die Bedenken im Rahmen des Verfahrens durch weitere Erläuterungen bzw.<br />

Konkretisierungen der Konzepte ausgeräumt werden, insbesondere durch die Einbeziehung der Fachbehörden<br />

zum Wassermonitoringkonzept. Im Übrigen wird ihnen durch die Regelungen, Nebenbestimmungen<br />

und Hinweise dieses Beschlusses Rechnung getragen, die einvernehmlich mit den Fachbehörden<br />

getroffen wurden, so dass dort keine Bedenken mehr bestehen<br />

14.2.2.2.3 Qualität des zu versickernden Wassers<br />

Das ATV Arbeitsblatt A 138 klassifiziert den auf Flächen fallenden Niederschlag bezüglich seiner Qualität<br />

als unbedenklich, tolerierbar oder nicht tolerierbar. Diese pauschale Klassifizierung basiert auf Erfahrungswerten<br />

und liegt auch dem hier angewendeten Versickerungskonzept zugrunde. Um sicher zu<br />

gehen, dass tatsächlich kein verunreinigtes Wasser versickert wird, hat eine entsprechende Qualitätssicherung<br />

stattzufinden. Die Antragsteller gehen davon aus, dass das zu versickernde Niederschlagswasser<br />

aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung unproblematisch für eine Versickerung ist. Dies<br />

ist richtig für Regenwasser, das von den Dachflächen abgeleitet wird. Regenwasser, das auf Flächen<br />

fällt, die im Winter enteist werden, wird im Winter nur dann versickert, wenn eine Reinigung bis mindestens<br />

auf die im Beschluss festgeschriebenen Überwachungswerte erfolgt ist. Es muss über das Monitoring<br />

sichergestellt werden, dass auch im Sommer die entsprechenden Grenzwerte für die Versickerung<br />

eingehalten werden und potenzielle Rückstände nicht durch späteres Abspülen ins Grundwasser versickert<br />

werden. Über die Simulationsläufe des Wassermonitorings zur Ausbreitung und zum Abbau von

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