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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 485 von 1171<br />

könnten den Planunterlagen zudem nicht entnehmen, ob und wie sich der Schwerverkehrsanteil an der<br />

durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke für die unterschiedlichen Szenarios verändere.<br />

Man kritisierte, dass im Gutachten M 16 Angaben zur Verkehrsbelastung in weiter entfernt liegenden<br />

Gebieten fehlten. <strong>Der</strong> Untersuchungsumfang sei viel zu gering gewesen. Nähere Kriterien, anhand derer<br />

sich das gewählte Untersuchungsgebiet konkret abgrenzen ließe, fehlten. Zu befürchten sei, dass<br />

Kfz-verkehrsbedingte Belastungen in den nicht untersuchten Gebieten stark anstiegen.<br />

Es fehle auch eine summarische Einschätzung der Umweltverträglichkeit des hiermit festgestellten Vorhabens<br />

unter Einbeziehung benachbarter Straßenbauvorhaben (u. a. Ausbau der B 96n sowie Aus-<br />

/Neubau der B 96a und der L 76).<br />

Bedenklich sei, dass einige dieser Straßenbauvorhaben im Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau<br />

als plangegebene Vorbelastungen eingestuft worden seien, obwohl sie hinsichtlich ihrer Gestaltung<br />

und Auslegung durchaus bereits im Hinblick auf die durch den Flughafenausbau zu erwartenden<br />

Verkehre geplant worden seien.<br />

Ferner nehme die Flugdichte nach Meinung einiger Einwender stärker zu als in den Antragsunterlagen<br />

angegeben. Dadurch seien die prognostizierten Belastungen u. a. auf der B 96a zu gering angesetzt.<br />

Die Planfeststellungsbehörde weist die Einwendungen zurück.<br />

Die Träger des Vorhabens haben den Untersuchungsraum entsprechend einem Scoping-Verfahren<br />

nachvollziehbar festgesetzt, wobei der Untersuchungsraum durch die Umweltverträglichkeitsstudie bestimmt<br />

wurde. Er beinhaltet alle wichtigen Straßen, auf denen mit relevantem Mehrverkehr durch den<br />

Flughafen gerechnet werden kann.<br />

Zweifel an der - den Planunterlagen zugrunde gelegten - Verkehrsprognose sind unbegründet. Die den<br />

Antragsunterlagen zugrunde gelegte bzw. darin angegebene Zunahme des Flugverkehrs beruht auf<br />

seriösen Verkehrsprognosen im Rahmen der für solche Verkehrsvorhaben üblichen Prognosehorizonte.<br />

Die Prognose der durch den Flughafenausbau beeinflussten Verkehrsströme auf den Straßen in der<br />

Umgebung des Flughafens beruht auf verkehrsplanerischen Netzberechnungen (vgl. Gutachten M 16).<br />

Dies ist eine fachlich anerkannte Methodik, die allgemeine und verbreitete Anwendung in der Bundesrepublik<br />

Deutschland sowie in anderen Ländern bei der Verkehrsplanung findet. In der Prognose, die<br />

der Planung zugrunde liegt, sind die künftige Stärke, Art und Zusammensetzung der Verkehrsströme<br />

unter Beachtung der zu erwartenden Entwicklung des Planungsgebietes berücksichtigt worden. Alle<br />

voraussehbaren Wirkungen des Bauvorhabens, absehbaren Veränderungen in den Verkehrsströmen,<br />

Netzergänzungen und Netzreduzierungen sind enthalten.<br />

Die Prognosedaten werden durch die zwischenzeitlich vorliegenden Verkehrsstärkekarten des Landesamtes<br />

für Bauen, Verkehr und Straßenwesen aus dem Jahre 2000 sowie durch aktuelle Straßenverkehrszählungen<br />

(Stand 3. Quartal 2003) der Dauerzählstellen auf der BAB 113 in Kiekebusch und<br />

auf der B 96a in Mahlow bestätigt.<br />

Zu den Anteilen leichter Nutzfahrzeuge und schwerer Lkw stehen für die Straßen in der Umgebung des<br />

Flughafens keine differenzierten Prognosen zur Verfügung. Für die Berechnung der Emissionen wurden<br />

deshalb im Gutachten M 10 Annahmen getroffen, die sich an den Verkehrsstärkekarten des Landesamtes<br />

für Bauen, Verkehr und Straßenwesen von 1995 orientierten. Es wurde berücksichtigt, dass auf-

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