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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil B - Sachverhalt <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 228 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

geführt. Um eine Beeinträchtigung der Wasserbilanz zu vermeiden, ist auch die zukünftige Ableitung<br />

von Niederschlagswässern weiter in die Spree vorgesehen.<br />

Es ist beabsichtigt, das durch die Erweiterung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld zuzüglich anfallende<br />

Niederschlagswasser in den Selchower Flutgraben und den Glasowbach abzuleiten; ergänzend<br />

hierzu tritt die Versickerung von Niederschlagswasser. Zur Ableitung in den Selchower Flutgraben<br />

wurden bis zu 2 m³/s vorgesehen, für die der Graben wegen weiter unterhalb liegender zusätzlicher<br />

Einleitungen in geringerem Umfang ausgebaut werden muss; die Einleitung in den Glasowbach ist mit<br />

maximal 1 m³/s vorgesehen. Auch für diese Ableitung sind geringfügige Ausbaumaßnahmen erforderlich.<br />

Die zentrale Versickerung findet an geologisch und technisch geeigneter Stelle auf dem Flughafengelände<br />

statt. Sie ist ausgelegt auf eine Kapazität von 1,0 m³/s. Die Einzelheiten der Entwässerung<br />

des Flughafengeländes sind in dem Erläuterungsbericht E 1 bis 13 des Planfeststellungsantrages dargestellt.<br />

7 Ver- und Entsorgungsanlagen des auszubauenden Verkehrsflughafens Berlin-<br />

Schönefeld<br />

<strong>Der</strong> Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld, wie zur Planfeststellung beantragt, macht die<br />

Neuordnung bestehender und durch das Vorhaben betroffener Leitungen und Anlagen der technischen<br />

Infrastruktur (Wasserver- und -entsorgung, Medien der Energieversorgung - Strom und Gas - sowie<br />

Leitungen der Telekom) erforderlich; teilweise ist es geboten, notwendige Erschließungsleitungen für<br />

das Vorhaben neu zu errichten.<br />

Die Umverlegungsmaßnahmen (z. B.Trinkwasserleitung Waßmannsdorf - Waltersdorf, Abwasserleitung<br />

Tollkrug - Waßmannsdorf, Stromleitungen Selchow - Tollkrug, Diepensee - Schönefeld, Diepensee -<br />

Rotberg, Diepensee - Waßmannsdorf), 110-kV-Freileitung Wildau - Großbeeren, Gasleitungen (Karlshof<br />

- Waßmannsdorf, Selchow - Rotberg, Selchow - Tollkrug), überregionale VNG-Leitungen, Telekomleitung<br />

zwischen Tollkrug und Selchow auf dem neuen Flughafengelände) sind im Erläuterungsbericht F 5<br />

im Einzelnen dargestellt. Das Gesamtkonzept der Umverlegungsmaßnahmen der technischen Infrastruktur<br />

im Bereich der erdverlegten Kabel/Druckleitungen sieht eine Bündelung der Leitungen in eine<br />

Umverlegungstrasse im Anschluss an die Flughafenfläche im Hochbaubereich-Ost um die Flugbetriebsflächen-Süd<br />

sowie eine Leitungsbündelung entlang der L 75 bei Selchow vor. In dieser Umlegungstrasse<br />

werden alle über die Flughafenflächen führenden Leitungen aufgenommen und in Bündelung zum<br />

nächsten Übergabepunkt an die bestehende Leitung geführt.<br />

Die beabsichtigte und zur Planfeststellung beantragte Anbindung an die BAB 113n berührt eine Hochdruck-Überlandleitung<br />

der Verbundnetz Gas AG (Gasleitung). Insoweit ist eine kleinräumige Umverlegung<br />

erforderlich. Weitere Stichleitungen im Anschluss an die vorhandenen Flugbetriebsflächen-Nord in<br />

Richtung Waßmannsdorf und Schönefeld sind neu zu errichten. Soweit für die Versorgung des Flughafens<br />

Schönefeld Neuanschlüsse erforderlich sind, sind auch diese Maßnahmen zum Gegenstand des<br />

Planfeststellungsantrages gemacht worden. Insoweit wird auf die unter F zur Planfeststellung beantragten<br />

Fachpläne verwiesen.<br />

8 Versorgung/Flugbetriebsstoff<br />

Gegenstand des Planfeststellungsantrages sind auch die Einrichtungen des vorgesehenen Unterflurbetankungssystems<br />

auf dem Flughafengelände. Das Rohrleitungssystem der Hydrantenanlage besteht<br />

aus zwei Hauptzuführungsleitungen DN 500 von der Pumpenanlage im Tanklager bis zum Schacht 01<br />

von je 520 m Länge sowie zwei Hauptzuführungsleitungen DN 500 vom Schacht 01 bis zum Schacht 08

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