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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 463 von 1171<br />

Die Dimensionierung der Flächen für Beiladefracht und der Luftpost richtet sich an der jährlichen Umschlagsleistung<br />

von 200.000 t in diesem Bereich aus. Dafür sind separate Anlagen vorgesehen. Mit<br />

einem Umschlagfaktor von 6 t/m² errechnet sich eine Nutzungsfläche von ca. 33.300 m². Für die Gebäudeanlage<br />

ist eine Gebäudegrundfläche von 22.000 m² vorgesehen. Ein Drittel der Nutzungsfläche<br />

(vorwiegend Büro und Sozialräume) ist in den Obergeschossebenen untergebracht.<br />

Wie bei der Frachtanlage für den Lkw-Bereich wird eine Tiefe von 50 m angenommen. <strong>Der</strong> Lkw-<br />

Ladebereich in der Landseite der Anlage mit einer Größe von ca. 15.000 m² umfasst Lkw-<br />

Andockstationen und Erschließungsstraßen. Parkplätze für Beschäftigte (300 Stellplätze à 25 m²/Stellplatz)<br />

sind zum Teil wiederum mit denen gleicher Nutzung anderer Funktionsträger zusammengefasst.<br />

Die Lagerkapazität für Abstellflächen von Containern und Abfertigungsgeräten steht vor den einzelnen<br />

Flugzeugstandpositionen zur Verfügung. Zusätzliche Flächen in der Größenordnung von 25 % der Gebäudegrundfläche<br />

(ca. 5.500 m²) sind für weitere Erschließungswege und Freiflächen vorgesehen.<br />

Somit ergibt sich eine Gesamtgröße der Anlage für Beiladefracht und Luftpost von ca. 50.000 m²

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