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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 679 von 1171<br />

Summiert man diese Lärmereignisse mit ähnlichen Lärmereignissen, kann die Schwelle der Gesundheitsgefährdung<br />

weder erreicht noch überschritten werden.<br />

Besonders betroffen von Immissionen mehrerer Verkehrsträger ist die Siedlung Kienberg. Betroffene<br />

aus der Siedlung Kienberg rügten, dass für sie eine Insellage inmitten von Verkehrstrassen entstehe.<br />

Dadurch würden die Lebensbedingungen im Ort erheblich verschlechtert sowie die ländliche und örtliche<br />

Entwicklung stark beeinträchtigt. Insbesondere sehe man die stark steigenden Immissionen als<br />

unzumutbar an.<br />

Die Siedlung Kienberg (Gemeinde Schönefeld) wird künftig nach Nordwesten durch die neue Fern- und<br />

S-Bahn zum Flughafen und - weiter zurückliegend - durch den neuen Anschluss an die B 96a begrenzt.<br />

In diesem Bereich verläuft derzeit die Gemeindeverbindungsstraße von Diepensee nach Schönefeld.<br />

Nach Osten wird die Siedlung nach wie vor durch die „Berliner Chaussee“ begrenzt, worauf künftig aber<br />

kein Durchgangsverkehr mehr stattfinden wird. Etwas weiter von der Siedlung abgerückt befinden sich<br />

die neue BAB 113n mit der Anschlussstelle für den Flughafen. Hier ist eine Lärmschutzwand vorgesehen.<br />

Nach Süden wird die Siedlung künftig durch den Flughafenzubringer begrenzt, eine neue Straße,<br />

die aber weiter entfernt liegt als die anderen Begrenzungen.<br />

Im Übrigen wird die bisherige Verbindung mit dem Ortsteil Waltersdorf (hier: „Berliner Chaussee“) über<br />

die neue Verbindungsstraße Kienberg - Waltersdorf wiederhergestellt. Dabei entstehen geringe Umwege<br />

von wenigen hundert Metern bis ca. 1 km je nach Ausgangspunkt in der Siedlung.<br />

Die hiermit planfestgestellten Straßenbauvorhaben sind notwendige Folgemaßnahmen der Flughafenplanung.<br />

Die von den Einwendern angesprochenen Interessen hat die Planfeststellungsbehörde in ihre<br />

planerische Abwägung einbezogen. Das öffentliche Interesse an den straßenbaulichen Folgemaßnahmen<br />

überwog hier bei weitem entgegenstehende private Interessen, zumal die Folgemaßnahmen auf<br />

ein unumgängliches Minimum beschränkt sind. Im Rahmen ihrer Abwägung hat die Planfeststellungsbehörde<br />

sich davon überzeugt, dass die Maßgaben der §§ 41 bis 43 und 50 BImSchG eingehalten werden.<br />

Insbesondere wird durch aktive Lärmschutzmaßnahmen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte<br />

der 16. BImSchV gesichert. Beeinträchtigungen der Gesundheit sind somit nicht zu befürchten. Aus<br />

Sicht der Straßenplanung allein verbleiben in der Siedlung Kienberg keine Ansprüche auf Entschädigung.<br />

10.3.5 Immissionen durch Zunahme des Verkehrs auf nicht unmittelbar von dieser Planfeststellung<br />

betroffenen Straßenabschnitten<br />

Einwender und Träger öffentlicher Belange befürchten, dass Straßen in der Umgebung des Flughafens<br />

(hier vor allem: BAB 113, B 96a, B 96, zwischenzeitlich teilweise zur Landesstraße abgestufte B 179,<br />

L 402, L 40 und L 76) durch den hiermit planfestgestellten Flughafenausbau ihre Verkehrsfunktionen<br />

verändern bzw. dass sie ihre bisherigen Funktionen in einem grundlegend anderen, ihre Kapazität deutlich<br />

übersteigenden Maße zu erfüllen haben.<br />

Vom Land Berlin (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) und einigen Gemeinden im Umland des Flughafens<br />

werden starke Verkehrssteigerungen durch Umfahrungsverkehre befürchtet, u. a. wenn die BAB 113n<br />

oder die B 96a gesperrt werden oder wenn sich ein Stau bildet.<br />

Baumaßnahmen an Verkehrswegen können zu Verkehrsverlagerungen und damit auch zu einer Erhöhung<br />

des Verkehrslärms an anderer Stelle führen. Die Befürchtung solcher mittelbarer Folgen einer<br />

Planung sind vielfach Spekulation. Solche Folgen sind kaum zuverlässig prognostizierbar und durch

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