03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 873 von 1171<br />

Durch die Nebenbestimmung A.II.2.2 „Hindernisfreiheit“, ab Seite 98, wird konkret festgelegt, welche<br />

Räume von Durchdringung freizuhalten sind. Daraus ergibt sich, ab welcher Wuchshöhe ein entsprechender<br />

Bestandsumbau erfolgen muss. Entgegen den Darstellungen im Rodeplan werden bei Aufwuchs<br />

anders als bei Bauwerken keine nachträglichen Einzelfallprüfungen durch die Deutsche Flugsicherung<br />

durchgeführt. Da die Träger des Vorhabens die nach der BMV Hindernisrichtlinie von Durchdringung<br />

freizuhaltenden Flächen bereits komplett als Eingriffe in die ergänzte Fassung des LBP übernommen<br />

haben (fälschlich wurde dies als „worst case“ bezeichnet) ist eine vollständige Kompensation<br />

sichergestellt.<br />

15.3.4 Verlärmung von Erholungswald<br />

Wie im oben im Abschnitt C.II.15.1.4 „Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne der § 10 BbgNatSchG<br />

a.F. i. V. m. § 18 BNatSchG“, ab Seite 793, dargestellt, haben die Träger des Vorhabens aufgrund Einwänden<br />

und Stellungnahmen nachträglich eine genauere Darstellung der Neuverlärmung von Erholungsräumen<br />

innerhalb der UVS und der ergänzten Fassung des LBP vorgelegt. Danach werden 1.759<br />

ha Erholungswald neuverlärmt. Betroffen sind sowohl Brandenburger als auch Berliner Waldflächen. Bei<br />

den betroffenen Wäldern in Brandenburg handelt es sich um kleinere Erholungswaldflächen in oder bei<br />

Waltersdorf, Selchow, Blankenfelde und Diedersdorf, sowie die Groß Kientizer Berge und Waldflächen<br />

im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben. Bei den Berliner<br />

Waldflächen handelt es sich um großflächige Waldbestände westlich Karolinenhof (LSG Grünauer<br />

Forst) und südlich Müggelheim.<br />

Einige Träger öffentlicher Belange tragen vor, dass es zu Funktionsverlusten des Erholungswaldes<br />

durch Verlärmung komme und bei unvermeidbaren Verlärmungen Ausgleich zu erbringen sei. Es seien<br />

Lärmschutzwände zum Schutz der Waldflächen zu errichten. Eine Fachbehörde führt aus, dass bei<br />

Lärmpegeln ab 62 dB(A) sogar von einem Totalverlust des Erholungswaldes ausgegangen werden<br />

müsse.<br />

Nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde stellt die Einschränkung der Erholungseignung durch Verlärmung<br />

weder ein Eingriff im Sinne der Naturschutzgesetze dar (vgl. Abschnitt C.II.15.1.4 „Eingriffe in<br />

Natur und Landschaft im Sinne der § 10 BbgNatSchG a.F. i. V. m. § 18 BNatSchG“), noch wird ein Eingriffstatbestand<br />

im Sinne des Forstrechts erfüllt.<br />

Die jeweiligen Landeswaldgesetze (§ 5 Abs. 2 Landeswaldgesetz Berlin und § 8 Landeswaldgesetz<br />

Brandenburg) knüpfen die Genehmigungstatbestände an Umwandlung bzw. Rodung an. Eine Verlärmung<br />

ist nicht als Waldumwandlung zu bewerten. Eine Umwandlung ist eine Nutzungsartänderung des<br />

Waldes. 251 Durch die Verlärmung wird der Erholungswert des Waldes zwar eingeschränkt, die Nutzungsart<br />

Wald wird dadurch aber nicht verändert und auch nicht durch andere Nutzungen überlagert.<br />

Die Einstufung als Erholungswald ändert an der Beurteilung nichts - insbesondere entfällt die Einstufung<br />

als Erholungswald nicht durch eine Verlärmung. Einer zusätzlichen Waldumwandlungsgenehmigung<br />

bezüglich der verlärmten Flächen bedarf es daher nicht. Ein spezielles Ausgleichserfordernis nach<br />

Forstrecht ist auch nicht ersichtlich. Die dahingehenden Einwände und Stellungnahmen sind zurückzuweisen.<br />

251 Klose/Orf, Kommentar zum Waldrecht des Bundes und der Länder, 2. Auflage, § 9 Rn. 15)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!