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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 813 von 1171<br />

dass Auswirkungen in der Bauphase soweit wie möglich zu vermeiden und ggf. unverzüglich zu beseitigen<br />

sind.<br />

Die im Kapitel 5.1 bis 5.6 der ergänzten Fassung des LBP sowie die in der UVS für die Bauphase aufgeführten<br />

Vermeidungs- und Verminderungsmöglichkeiten sind in der Bauausführungsplanung zugrunde<br />

zu legen.<br />

So ist in den Kapiteln 5.1 bis 5.6 der ergänzten Fassung des LBP hinsichtlich der Bauphase als vorhabenübergreifende<br />

Möglichkeit dargestellt, dass Zufahrten und Wege möglichst mit luft- und wasserdurchlässigen<br />

Materialien befestigt werden sollen. Die Staubentwicklung soll durch geeignete Maßnahmen<br />

vermieden werden (z. B. Benässung von Wegen, Begrünung von Bodenmieten). Recyclingfähiger<br />

Bauschutt soll möglichst wieder verwendet werden.<br />

Zum Teilprojekt Flughafenausbau wurde z. B. dargestellt, dass Abbrucharbeiten an Gebäuden, die als<br />

Brutorte für an Siedlungen angepasste Vogelarten dienen, soweit es der Bauablauf zeitlich ermöglicht,<br />

außerhalb der Brutperiode erfolgen sollen. Vor Verschüttung von Kleingewässern sollen eventuell vorhandene<br />

Amphibienbestände umgesetzt werden.<br />

Zum Teilprojekt Schienenanbindung wurde z. B. dargestellt, dass in der Selchower Flutgrabenaue zum<br />

Schutz wertvoller Biotope möglichst in Vorkopfbauweise gebaut werden soll.<br />

Hinsichtlich des Teilprojekts wasserbauliche Maßnahmen wurde z. B. dargestellt, dass Böschungserhöhungen<br />

an baumbestandenen Uferabschnitten, soweit technisch möglich, hinter den Bäumen in wurzelschonender<br />

Weise vorgenommen werden sollen. Die wasserbaulichen Maßnahmen sollen - soweit der<br />

Bauablauf es zulässt - zum Schutz von Vogelbrutstätten oder Amphibienlaichplätze im Zeitraum zwischen<br />

dem 1. August und dem 31. Januar vorgenommen werden. Soweit technisch möglich, sollen die<br />

Arbeiten mit leichtem Gerät in Vorkopfbauweise oder von der Wasserseite aus erfolgen.<br />

Um abzusichern, dass die aufgeführten Möglichkeiten einer Prüfung unterzogen werden und alle möglichen<br />

Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Rahmen des Verhältnismäßigen ergriffen werden,<br />

ist festgelegt, dass die Bauausführungsplanung vor Realisierung der Eingriffe mit den zuständigen<br />

Fachbehörden dahingehend abzustimmen ist. Die Bauausführungsplanung ist der Planfeststellungsbehörde<br />

zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.<br />

15.1.5.4.2 Ausführungs,- Hoch- und Tiefbauplanung<br />

In den Kapiteln 5.1 bis 5.6 der ergänzten Fassung des LBP werden für die Ausführungs- und weitere<br />

Hoch- und Tiefbauplanung ebenfalls Vermeidungs- und Verminderungsmöglichkeiten aufgezeigt.<br />

Bezüglich der Detailplanung der baulichen Anlagen wird als weitere Möglichkeit z. B. vorhabenübergreifend<br />

dargestellt, dass Zufahrten und Wege, soweit technisch möglich, mit wasser- und luftdurchlässigen<br />

Materialien befestigt werden sollen. In der Hochbauplanung Ost soll geprüft werden, ob die vorhandenen<br />

Biotope, insbesondere der wertvolle Baumbestand, erhalten werden können. Die Flächenversiegelungen<br />

sollen auf das technisch erforderliche Maß beschränkt werden. Durch einen stufenweisen Ausbau<br />

sollen Versiegelungen erst bei Bedarf vorgenommen werden, die nicht unmittelbar benötigten Flächen<br />

sollen zwischenzeitlich begrünt oder landwirtschaftlich genutzt werden.<br />

Bei den wasserbaulichen Maßnahmen sollen die für die Errichtung technischer Bauwerke nötigen Versiegelungen<br />

und Steinschüttungen auf das technisch zwingend erforderliche Maß beschränkt werden.

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