03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 452 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

raler Anordnung des Vorfeldes ist ein optimaler Verkehrsfluss der Flugzeuge mit kurzen Belegungszeiten<br />

beider Start- und Landebahnen möglich. Bei getrennter Terminallage wäre jedoch der Bau eines<br />

kostenaufwändigen, leistungsfähigen und Zeit verbrauchenden, d. h. für die Umsteigezeiten nachteiligen<br />

Personen- und Gepäcktransportsystems erforderlich.<br />

Bei einheitlicher und zentraler Terminallage ergibt sich eine Konzentration aller Rollbewegungen der<br />

Flugzeuge und des Serviceverkehrs auf den Bereich zwischen den Start- und Landebahnen. Dies bringt<br />

neben kurzen Wegen den bedeutenden Vorteil, dass alle emissionsintensiven Vorgänge in der Mittellage<br />

zusammengefasst werden und keine nachteiligen Auswirkungen auf die im nördlichen Bereich gelegenen<br />

Gemeinden Schönefeld und Waßmannsdorf haben. Das in der Mitte zwischen den Start- und<br />

Landebahnen gelegene Gelände gewährleistet dagegen kurze luftseitige und kurze landseitige Wege<br />

und stellt ohnehin „natürliches“ Flughafengelände dar, das in östlicher Richtung durch die BAB 113n<br />

und das Gewerbegebiet Waltersdorf und in westlicher Richtung durch die Gemeinde Selchow begrenzt<br />

wird. So liegt der neue Bahnhof im Gegensatz zu einem Aus- oder Neubau des Bahnhofs Schönefeld<br />

optimal unter dem Terminal und verkürzt damit die Wege auf ein Minimum. Die Kosten für die Schienenverkehrserschließung<br />

sind allerdings für die Mittelvarianten erheblich teurer als für die Nordvarianten.<br />

Dabei sind jedoch die Kosten für das oben beschriebene landseitige PTS und ein entsprechendes<br />

System zum Gepäcktransport hinzu zu rechnen.<br />

Bei der Straßenerschließung bietet die Mittellage weitere Vorteile, da Lage und Gestaltung des Nordknotens<br />

auf der Haupterschließungsstrecke BAB 113n aufgrund der beengten Flächen in Nordosten<br />

ungünstiger wären, als beim Südknoten. <strong>Der</strong> vorgesehene Nordknoten mit Anbindung über die B 96n<br />

und 96a könnte den Verkehr nur in der Anfangsphase nach Eröffnung bewältigen, so dass zu einem<br />

späteren Zeitpunkt zusätzliche Anschlüsse zu schaffen wären.<br />

Die Mittellage löst den Flughafen aus seiner entwicklungshemmenden Umklammerung mit den nördlich<br />

gelegenen Ortschaften Schönefeld und Waßmannsdorf. Die notwendigen Entwicklungsräume für Passagier-,<br />

Fracht- und Werftanlagen sowie der Betriebsbereiche sind sowohl in östlicher als auch westlicher<br />

Richtung gesichert. Die Fläche zwischen den Start- und Landebahnen im Norden und Süden, der<br />

Gemeinde Selchow im Westen und der BAB 113n im Osten ist auch auf ferne Zukunft ausreichend,<br />

allen Anforderungen des Flughafens gerecht zu werden. Die Mittellage weist dem Flughafen sowie den<br />

Gemeinden Schönefeld und Waßmannsdorf getrennte, unbehinderte Entwicklungsflächen zu und reduziert<br />

die Betroffenheiten. Sie konzentriert den Lärm und sonstige Belastungen des Flughafenbetriebs an<br />

die Stelle, wo sie ohnehin von den Beeinträchtigungen aus dem Betrieb der Start- und Landebahnen<br />

überlagert werden. Die Lage am westlichen Rand der Mittellage wird durch die räumliche Nähe zu Selchow<br />

beeinträchtigt. Erweiterungen sind in beschränkter Form lediglich in Richtung Westen möglich. Am<br />

östlichen Rand der Mittellage setzen die BAB 113n sowie die Ortschaft Kienberg Grenzen der Entwicklungsmöglichkeit.<br />

Als günstigster der drei in Mittellage zwischen den Start- und Landebahnen in Betracht kommenden<br />

Standorte für die Abfertigungsanlagen ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde die MO-Variante auch<br />

wegen der Verkehrserschließung anzusehen. Die Landseite mit den Erschließungen für den Individual-<br />

und öffentlichen Verkehr liegt damit nämlich auf der östlichen Seite mit direkter Verbindung zur Autobahn,<br />

die luftseitigen Anlagen orientieren sich in westliche Richtung. Die Abfertigungsbereiche werden<br />

über eine sechsstreifige straßenseitige Anbindung an die BAB 113n mit einer neuen Anschlussstelle<br />

erschlossen. Diese Verkehrsanbindung wird durch eine vierstreifige Straßenanbindung an den Knoten<br />

B 96a/B 179 ergänzt, die im östlichen Bereich zwischen Flughafen und BAB 113n nach Norden hin<br />

verläuft. Damit wird gleichzeitig eine leistungsfähige landseitige Verbindung zwischen dem verbleibenden<br />

nachgenutzten Betriebsbereich im Norden und den Neuanlagen im Mittelfeld sichergestellt. Im

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!