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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 440 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

einem Anteil von lediglich fünf Prozent am Gesamtverkehrsaufkommen im Szenario 20XX und bedeutet,<br />

dass sich die Zahl von Flugbewegungen der Allgemeinen Luftfahrt gegenüber dem derzeitigen<br />

Stand verringern wird.<br />

Da das Infrastrukturkonzept des ausgebauten Flughafens Berlin-Schönefeld zukünftig im Wesentlichen<br />

auf den Flugbetrieb von großen Luftfahrzeugen des gewerblichen Luftverkehrs mit einer maximalen<br />

Startmasse oberhalb von 14 Tonnen ausgerichtet sein wird, ist der prognostizierte Rückgang von Flugbewegungen<br />

der Allgemeinen Luftfahrt aus Sicht der Planfeststellungsbehörde durchaus realistisch. Ein<br />

solches Konzept führt auch nicht zu einer unzumutbaren Benachteiligung der Allgemeinen Luftfahrt, da<br />

im Land Brandenburg für die Allgemeine Luftfahrt geeignete Verkehrslandeplätze in ausreichender Zahl<br />

zur Verfügung stehen. Zu nennen wären hier in erster Linie die Verkehrslandeplätze Schönhagen,<br />

Strausberg und Finow.<br />

Aufgrund der geringen Zahl an Flugbewegungen und dem geringen Verkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen<br />

kann die Allgemeine Luftfahrt auch im Zeitpunkt des Erreichens der Endkapazität des<br />

ausgebauten Flughafens problemlos in den Gesamtverkehr integriert werden.<br />

Die Nutzungsbeziehungen zwischen der Allgemeinen Luftfahrt und dem gewerbsmäßigen Luftverkehr<br />

mit großen Luftfahrzeugen sind als gering anzusehen. Um eine gegenseitige Behinderung der beiden<br />

Verkehrsarten zu vermeiden, sollte die Allgemeine Luftfahrt vorzugsweise getrennt von den zwischen<br />

den Start- und Landebahnen gelegenen zentralen Passagier- und Frachtabfertigungsanlagen angeordnet<br />

werden. Die vorhandenen und zukünftig für den gewerbsmäßigen Luftverkehr mit großen Luftfahrzeugen<br />

nicht mehr benötigten Passagierabfertigungsanlagen und Vorfeldbereiche im Norden des Flughafengeländes<br />

bieten sich hierfür in besonderer Weise an. Die bestehenden Gebäude können die für<br />

den Bereich der Allgemeinen Luftfahrt benötigten Einrichtungen wie Räume für Pass- und Zollkontrollen,<br />

Flächen für Sicherheitskontrollen bei Fluggästen, Gepäck und Personal, Räume für die Flugvorbereitung<br />

der Piloten, Büroräume für kleine Luftfahrtunternehmen, Sozialräume, sowie Lagerflächen problemlos<br />

aufnehmen.<br />

Für die Abfertigung bzw. Abstellung von Luftfahrzeugen der Allgemeinen Luftfahrt werden zukünftig ca.<br />

50.000 m² der bestehenden Vorfeldflächen im Norden des Flughafengeländes genutzt. Diese Fläche ist<br />

ausreichend für mindestens 30 bis 40 Luftfahrzeuge mit einer Spannweite zwischen 10 und 20 m.<br />

7.2 Flugbetriebsflächen<br />

<strong>Der</strong> Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld verfügt derzeit über zwei Start- und Landebahnen in Parallelanordnung<br />

mit einem Abstand von 500 m und einem Schwellenversatz von 2.200 m. Aufgrund des geringen<br />

Abstandes sind die Bahnen nicht im unabhängigen Betrieb nutzbar.<br />

Kernstück des Planfeststellungsantrages ist die Erweiterung der Flugbetriebsflächen auf dem Verkehrsflughafen<br />

Berlin-Schönefeld, d. h. die Errichtung einer neuen Start- und Landebahn südlich des bestehenden<br />

Flughafengeländes und die Einbeziehung der vorhandenen Stoppbahnen der bestehenden<br />

südlichen Start- und Landebahn als Startlaufstrecke bzw. Landestrecke sowie die Anlage der erforderlichen<br />

Rollbahnen, Schnellabrollbahnen und Vorfeldflächen.

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