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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 604 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

rechneten Konturen des energieäquivalenten Dauerschallpegels Leq(3) und zum anderen die für 111<br />

ausgewählte Orte in der Umgebung des Flughafens berechneten Maximalpegelverteilungen sowie die<br />

für diese Orte durchgeführte punktuelle Berechung des energieäquivalenten Dauerschallpegels Leq(3).<br />

Darüber hinaus wurden die Grenzlinien der sechsmaligen Überschreitung eines maximalen Außenschallpegels<br />

von 70 dB(A) in der Nacht in die Betrachtung einbezogen.<br />

Bei der Ermittlung des energieäquivalenten Dauerschallpegels wird gemäß den Ergebnissen der Verkehrsprognose<br />

für das Szenario 20XX davon ausgegangen, dass 55 Prozent der jährlichen Flugbewegungen<br />

in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres stattfinden. Auf der Grundlage des amtlichen<br />

Gutachtens des Deutschen Wetterdienstes wird darüber hinaus angenommen, dass 65 Prozent<br />

der Flugbewegungen in Betriebsrichtung 25, d. h. in westlicher Richtung und 35 Prozent der Flugbewegungen<br />

in Betriebsrichtung 07, d. h. in östlicher Richtung durchgeführt werden.<br />

Die für 111 Orte berechneten Maximalpegelverteilungen geben an, wie häufig bestimmte Maximalpegel<br />

während der verkehrsreichsten sechs Monate an einem bestimmten Ort auftreten. Die Maximalpegel<br />

sind eine geeignete Beurteilungsgrundlage für die Beschreibung der Fluglärmbelastung in der Umgebung<br />

des Flughafens.<br />

Bei den im Folgenden dargestellten Veränderungen der Geräuschbelastung ist zu beachten, dass den<br />

Berechnungen der Veränderungen in einem erheblichen Umfang Sicherheitsreserven zugrunde liegen.<br />

Die Veränderungen der Geräuschbelastung werden auf der Grundlage von ca. 371.000 jährlichen Flugbewegungen<br />

einschließlich der von Hubschraubern und der von Luftfahrzeugen der Allgemeinen Luftfahrt<br />

dargestellt. Diese Flugbewegungszahl basiert auf einer möglichen Endauslastung des Flughafens<br />

und liegt deutlich oberhalb der für das Szenario 20XX prognostizierten Zahl an Flugbewegungen.<br />

Nach der vollständigen Realisierung des beantragen Ausbauvorhabens ist die planerische Endkapazität<br />

des Flughafens bei einer Passagierzahl von 30 Millionen Passagieren pro Jahr erreicht. Gemäß der<br />

Verkehrsprognose ist in diesem Fall mit 329.000 bis 355.050 Flugbewegungen einschl. Hubschrauber<br />

und Allgemeiner Luftfahrt pro Jahr zu rechnen. Für die Ermittlung der Fluglärmimmissionen ist die Zahl<br />

der Flugbewegungen unter Beibehaltung des Flugzeugmixes auf ca. 371.000 Flugbewegungen einschl.<br />

Hubschrauber und Allgemeiner Luftfahrt hochgerechnet worden, was annähernd der technisch plausiblen<br />

Maximalkapazität des Parallelbahnsystems und des Luftraums entspricht. Die in den schalltechnischen<br />

Gutachten für das Szenario 20XX ausgewiesenen Geräuschimmissionen liegen somit oberhalb<br />

des Wertes, der sich bei einem Aufkommen von 30 Millionen Passagieren pro Jahr tatsächlich ergeben<br />

würde.<br />

10.1.6.1 Auswirkungen der Verlängerung der nördlichen Startbahn<br />

Die Geräuschimmissionen in der Umgebung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld werden durch<br />

die Verlängerung der bestehenden südlichen Start- und Landebahn auf 3.600 Meter Länge nur unwesentlich<br />

beeinflusst. Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde wird es allein durch die beantragte<br />

Verlängerung zu keiner Erhöhung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung des Flughafens kommen.<br />

Wie eine vergleichende Berechnung gezeigt hat, wird die Verlängerung der Start- und Landebahn vielmehr<br />

zu einer geringfügigen Verringerung der Fluglärmimmissionen insbesondere im Bereich unmittelbar<br />

unterhalb der Anfluggrundlinie, führen.<br />

Die derzeitige südliche Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld verfügt an<br />

beiden Enden über jeweils 300 m lange Stoppbahnen, die zukünftig in die betriebliche Nutzung als<br />

Startlaufstrecke einbezogen werden sollen. Die nutzbare Startlaufstrecke vergrößert sich damit auf

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