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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 730 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

im Feinraster durchgeführten Nachberechnungen für innerörtliche Bereiche führen zu dieser Prognose.<br />

Die Werte sind z. B. mit denen des Ruhrgebietes zu vergleichen, erreichen aber nicht die Durchschnittswerte<br />

von Ballungsräumen, wie z. B. München. Auf Grund dieses für die Flughafenumgebung<br />

positiv ausfallenden Vergleiches ist die Planfeststellungsbehörde auch nicht der Meinung, dass eine<br />

besonders zu berücksichtigende gesundheitliche Beeinträchtigung von vorbelasteten Menschen oder<br />

Allergikern vorliegt.<br />

Lediglich die Jahresimmissionswerte in unmittelbarer Straßennähe innerhalb der Wohnbebauung der<br />

Ortschaft Schönefeld könnte laut Nachberechnung im feineren Raster den Grenzwert erreichen. In einem<br />

engen Bereich von maximal ca. 30 m entlang der BAB 113n in den Ortschaften Schönefeld und<br />

Kiekebusch, der jedoch nicht zum Wohnen bestimmt ist, werden die Grenzwerte auch überschritten. Die<br />

Planfeststellungsbehörde vertritt die Auffassung, dass die den Prognosen zugrunde liegenden Annahmen<br />

sehr konservativ erfolgten und durch die Bewertung der Stickoxide mit 60prozentiger Konvertierung<br />

zu NO2 verfälscht sind, weil diese unter natürlichen Bedingungen so konstant nicht anzunehmen<br />

ist. In den betroffenen Bereichen ist keine Wohnbebauung vorhanden, so dass auch Menschen nicht<br />

dauerhaft exponiert sind. Die zukünftige Entwicklung von schadstoffärmeren Verbrennungsmotoren und<br />

Kraftstoffsorten führt zu geringeren Schadstoffemissionen, so dass überhaupt fraglich ist, ob die Grenzwerte<br />

erreicht werden.<br />

Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Verzehr von Nutzpflanzen, die durch Nitrateintrag<br />

belastet wurden, kann nach Ansicht der planfeststellenden Behörde daher auch nicht abgeleitet werden.<br />

Denn die durch Regenwasser ausgewaschenen Nitrate liegen in ihrer Konzentration sogar deutlich<br />

unterhalb der in der Landwirtschaft bei extensiver Grünlandnutzung gedüngten Stickstoff-Mengen. Die<br />

aus Luftimmission stammenden Nitrate können deshalb den Kulturpflanzenbau in Bezug auf Nährstoffversorgung<br />

unterstützen.<br />

Lediglich unmittelbar an stark befahrenen Straßen in den Ortschaften Schönefeld und Kiekebusch können<br />

prognostisch nach Feinrasterberechnung Werte erreicht werden, die oberhalb der Grenzwerte nach<br />

22. BImSchV liegen. Nach Auffassung der planfeststellenden Behörde sind diese Werte aber für die<br />

Betrachtung humantoxikologischer Auswirkungen irrelevant, da die Prognosen keine Daueraufenthaltsorte<br />

für Menschen betreffen. Eine gesundheitliche Gefährdung kann deshalb auch nicht gesehen<br />

werden.<br />

11.4.2.2 Kohlenmonoxid<br />

Nach Auffassung der planfeststellenden Behörde werden die prognostizierten Werte an Kohlenmonoxid<br />

(CO) in der Luft nicht zu einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit führen.<br />

Die Antragsunterlagen der Träger des Verfahrens enthalten keine Daten über ermittelte Achtstundenmittelwerte,<br />

die eine direkte Vergleichbarkeit mit dem Grenzwert nach 22. BImSchV erlauben würden,<br />

sondern beziehen sich auf Jahresmittelwerte bzw. 98-Perzentil-Werte. Die Planfeststellungsbehörde<br />

vertritt hierbei aber dennoch die Auffassung, dass eine Beurteilung möglich ist, wenn berücksichtigt<br />

wird, dass die Jahresmittelwerte ein gröberes Raster bilden als die Achtstundenmittelwerte. Da, wie<br />

unten dargestellt, die prognostizierten Werte weit unterhalb des 8-Stunden-Grenzwertes liegen, sieht<br />

die Planfeststellungsbehörde auch keinen Anlass, erneute Untersuchungen und Berechnungen vornehmen<br />

zu lassen.<br />

Prognostisch wird für das Verkehrsszenario 20XX der Grenzwert für CO in Höhe von 10 mg/m³ gemäß<br />

22. BImSchV (2003) in allen untersuchten Gemeinden im Jahresmittel bei weitem nicht erreicht. Auch in

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