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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1073 von 1171<br />

Verschiedene Arztpraxen (z. B. für Kinder- und Jugendheilkunde, Gynäkologie, <strong>Der</strong>matologie) machen<br />

geltend, durch die Lärmbelästigung würde der Kontakt zu den Patienten in erheblichem Umfang gestört.<br />

Untersuchungen und Behandlungen müssten unterbrochen werden, da Fluglärm z. B. ein Abhören zur<br />

Feststellung von Herz- und Lungenfunktionsstörungen unmöglich mache, ebenso wie Hörtests und<br />

psychologische Tests. Eine Physiotherapeutin fordert finanziellen Ersatz für den Fall, dass die Praxis<br />

lärmbedingt geschlossen werden müsse, da Entspannungsbehandlungen am Patienten nur in schallunbelasteten<br />

Räumen durchführbar seien. Hinsichtlich einer medizinischen Massagepraxis wird ebenfalls<br />

geltend gemacht, dass zur Behandlung der Patienten Ruhe und Entspannung unbedingt nötig sei.<br />

Ein Herz-Lungen-Rehabilitationszentrum in Rüdersdorf wendet ein, dass das Klinikum bei Realisierung<br />

der Planung lediglich 1km vom Flugfeld entfernt liege. <strong>Der</strong> Klinikzweck - die Rehabilitation schwerstkranker<br />

Menschen - könne infolge der durch den Flugverkehr verursachten Immissionen nicht mehr<br />

erreicht werden.<br />

Eine Kindertagesstätte in Ludwigsfelde befürchtet, bei der erwarteten Lärmbelastung nicht weiter existieren<br />

zu können.<br />

Ein blinder Softwareentwickler macht geltend, dass er vorwiegend bei sich zu Hause in Müggelheim<br />

arbeite und auf die Sprachausgabe des Computers besonders angewiesen sei. Er werde durch Fluglärm<br />

in dieser Arbeitsweise behindert. Er verfüge zu Hause über einen perfekt eingerichteten Arbeitsplatz;<br />

der PC sei seine Arbeitsgrundlage und ermögliche ihm durch die Wiedergabe der visuellen Texte<br />

in Blindenschrift und per Sprachausgabe, seine Arbeiten auszuführen. Er verlasse sich bei seiner Arbeit<br />

überwiegend auf die akustische Sprachausgabe. Bei dem Überflug eines Flugzeugs müsse er bereits<br />

gegenwärtig seine Arbeit kurz unterbrechen, da er die Sprachausgabe nicht mehr verstehen könne. Er<br />

befürchte eine Erhöhung der Lautstärke, so dass es gerade bei der Sprachausgabe zu nicht hinnehmbaren<br />

Störungen des Arbeitsablaufes kommen könne. <strong>Der</strong> Einwender ist der Ansicht, dass die erwarteten<br />

Spitzenwerte von Lmax 80 dB(A) für ihn eine nicht hinnehmbare Störung seien. Bei 30 Überflügen,<br />

die diesen Spitzenwert erreichen, würde er seine Arbeit pro Stunde dreimal unterbrechen müssen, was<br />

seine Konzentration erheblich beeinträchtige. Seine Arbeit sei die Existenzgrundlage für die ganze Familie.<br />

Seine Tochter sei ebenfalls blind und seine Frau sehbehindert.<br />

22.3.2.2.2 Beeinträchtigung von Betrieben durch sonstige Immissionen<br />

Die Betreiberin eines Schwimmbeckens sieht sich durch zusätzliche finanzielle Belastungen (Reinigung,<br />

Überprüfung der Wasserqualität) beeinträchtigt.<br />

<strong>Der</strong> Leiter eines Einkaufsmarktes befürchtet, dass er zukünftig wegen der Schadstoffbelastung im Freien<br />

keine Waren (Lebensmittel) mehr lagern könne. Auch ein Blumenfachgeschäft fürchtet, dass die<br />

Ware, die im Freien präsentiert wird, unter der Schadstoffbelastung leidet.<br />

Eine Berufsmusikerin sieht ihre Berufsausübung durch die erwartete Belastung mit Luftschadstoffen in<br />

Gefahr. Pianisten und Organisten befürchten, infolge von Luftvibrationen durch startende und landende<br />

Flugzeuge die notwendigen Probeaktivitäten in ihren Häusern nicht mehr durchführen zu können.<br />

Ein internationales Audio Post Produktion Studio befürchtet eine Beeinträchtigung durch Übertragung<br />

von Funkverkehr trotz Schallisolierung.

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