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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1133 von 1171<br />

tungen 600 m beiderseits der Trassen einbezogen. Landschaftsbestandteile, die von diesem Bereich zu<br />

mehr als 20 % angeschnitten wurden, wurden komplett berücksichtigt. Im Anhörungsverfahren wurde<br />

bemängelt, die Auswirkungen durch die vorhabensbedingte Verlärmung im Zusammenhang mit der<br />

Erholungseignung der Landschaft seien nicht ausreichend bewertet worden. Die Planfeststellungsbehörde<br />

hat daher einen erweiterten Untersuchungsraum festgelegt und die Träger des Vorhabens aufgefordert,<br />

die Betroffenheit von für die Erholungsnutzung geeigneten Räumen zu ermitteln. Für die Abgrenzung<br />

des Untersuchungsraums wurde in Anlehnung an die Untersuchung der Auswirkung auf die<br />

Erholungsnutzung durch den Menschen ein präventiver Richtwert für Fluglärm von 57 dB(A) als Tagwert<br />

für den Planfall 20XX zugrunde gelegt (siehe auch C.III.4.2 „Schutzgut Mensch“, ab Seite 1109).<br />

4.8.2 Beschreibung und Bewertung der derzeitigen Situation des Schutzguts<br />

4.8.2.1 Landschaftsbildeinheiten<br />

<strong>Der</strong> Untersuchungsraum Landschaft liegt auf der Teltow-Hochfläche, einer ebenen bis flachwelligen<br />

Grundmoränenplatte mit einzelnen Schmelzwassertälern. Bedingt durch die relativ guten Böden ist die<br />

Ackernutzung vorherrschend. Ärmere Standorte (mit Dünen überlagerte Kuppen, Niederungsgebiete<br />

und Talsandbereiche) sind z.T. bewaldet. Die Siedlungsstruktur ist vom Ursprung her ländlich, bestehend<br />

aus kleinen Anger- und Straßendörfern, die aus einer landwirtschaftlichen Höfestruktur mit Kleingewerbe<br />

hervorgegangen sind. Teilweise sind diese Siedlungen überprägt durch große Gewerbegebiete<br />

und –bauten. Weiterhin sind in der Vergangenheit im Randbereich des Berliner Ballungsraums Gartensiedlungen<br />

entstanden, die sich heute z.T. zu Wohngebieten entwickelt haben.<br />

4.8.2.2 Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten<br />

Die vorhandenen Landschaftsbildeinheiten sind in der UVS (Band N) ausführlich beschrieben und bewertet.<br />

Dies kann wie folgt zusammengefasst werden: Das Landschaftsbild wird dominiert durch wenig<br />

strukturierte Äcker (Bewertung in der UVS gering und sehr gering). Reich strukturierte Äcker (Bewertung<br />

in der UVS mittel und hoch) liegen südlich und westlich von Selchow. Grün- bzw. Brachlandgeprägte<br />

Niederungen (Bewertung in der UVS mittel und hoch) liegen zwischen Selchow und Glasow, bei<br />

Diepensee und südlich von Waltersdorf. Größere Waldgebiete (Bewertung in der UVS hoch) liegen<br />

westlich und südlich von Selchow, die Groß Kienitzer Berge bilden eine Landmarke und sind Ausgangspunkt<br />

zahlreicher kleinräumiger sowie überregionaler Sichtbeziehungen. Die Siedlungsbereiche<br />

von Selchow, Rotberg, Glasow und Mahlow stellen (Bewertung UVS mittel), insbesondere durch die<br />

Gutshöfe und die Gutsparkanlagen sowie die teilweise noch vorhandenen kulturraumtypischen Vorwerkgehöfte,<br />

kulturraumtypische Landschaftselemente mit noch vorhandener besonderer Eigenart dar.<br />

Einen vorhabensnahen räumlichen Schwerpunkt hinsichtlich der Erholungseignung bildet das Gebiet<br />

zwischen Selchow und Glasow mit dem vielfältigen Nebeneinander von Wald, Gewässern, Wiesen und<br />

Äckern. Die Waldflächen sind hier auch ganz oder teilweise als Erholungswald ausgewiesen. Daneben<br />

gibt es innerhalb des für die Auswirkungen auf die Erholungseignung der Landschaft zu berücksichtigenden<br />

erweiterten Untersuchungsraums eine Reihe von Landschaftsschutzgebieten mit dem Schutzziel<br />

„Erholung“. Dies sind die Landschaftsschutzgebiete „Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben“,<br />

„Niederung Rangsdorfer See/Prierowsee „und „Grünauer Forst“. Über diese Gebiete hinaus liegen<br />

im erweiterten Untersuchungsraum weitere großflächige Erholungswälder.

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