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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1092 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

2.2.3 Methodisches Vorgehen bei der Beschreibung und Bewertung der Ist-Situation und der erheblichen<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Die Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile erfolgt entsprechend § 6 Abs. 3 Nr.<br />

4 UVPG, die Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen entsprechend § 6 Abs. 3<br />

Nr.3 UVPG. Die Ist-Situation der Schutzgüter sowie die erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf<br />

die Schutzgüter werden auf der Grundlage der Angaben und Bewertungsvorschläge in der UVS, der<br />

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens sowie der von den Trägern des Vorhabens nachgereichten Unterlagen<br />

beschrieben und bewertet.<br />

Die Bewertungen des Ist-Zustandes und der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens erfolgen in verbalargumentativer<br />

Form. Die Bewertung basiert soweit vorhanden auf den materiell-rechtlichen Anforderungen<br />

des Fachrechts, beispielsweise durch Berücksichtigung von Grenzwerten und Vorsorgewerten.<br />

Liegen keine rechtlichen Regelwerke mit quantitativen Beurteilungskriterien vor, so erfolgt eine qualitative<br />

Einstufung.<br />

2.2.4 Betrachtete Szenarien/Zeithorizonte<br />

Die UVP berücksichtigt bei der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen neben der durch<br />

das Vorhaben verursachten Zusatzbelastung auch den Vergleich zwischen der Vorbelastung und der<br />

nach Verwirklichung des Vorhabens zu erwartenden Gesamtbelastung .<br />

Gemäß 0.5.1.2 UVPVwV wird grundsätzlich der aktuelle Ist-Zustand ermittelt und beschrieben. Sind<br />

wirtschaftliche, verkehrliche, technische und sonstige Entwicklungen zu erwarten, die zu einer erheblichen<br />

Veränderung des Ist-Zustandes führen können, wird der vorhersehbare Zustand beschrieben, wie<br />

er sich bis zur Verwirklichung der Vorhabensauswirkungen ergeben wird. Folgende Zeithorizonte werden<br />

daher im Rahmen der UVP in Bezug gesetzt:<br />

- Ist-Zustand einschließlich plangegebener Vorbelastung (Szenario 2007ff)<br />

Dieser Zeithorizont berücksichtigt vor allem die Verkehrsentwicklung am Flughafen Berlin-<br />

Schönefeld im Rahmen der derzeitigen Genehmigung (Passagierabfertigungskapazität rd. 4,5 Millionen<br />

Passagiere pro Jahr), die Entwicklung des Bodenverkehrsaufkommens auf dem Straßen- und<br />

Schienennetz und die Realisierung der Aus- und Neubaumaßnahmen BAB 113, B 96, B 96 a,<br />

Dresdner Bahn sowie die Realisierung genehmigter Bebauungspläne.<br />

Für die Vorbelastung der Schutzgüter Mensch (für die Auswirkungen durch Lärm) und Luft wird die<br />

Situation ohne Ausbau des Flughafens unter Berücksichtigung der plangegebenen Vorbelastungen,<br />

die bis zum Zeitpunkt der Vorhabensverwirklichung (voraussichtlich im Jahr 2007) eintreten werden<br />

(gemäß UVPVwV, Abschnitt 0.5), mittels prognostischer Methoden ermittelt. Hinsichtlich der Vorbelastung<br />

für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen , Boden, Wasser, Klima, Landschaft sowie Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter berücksichtigt die UVP die Ist-Situation zum Zeitpunkt 1997/98, wie von<br />

den Trägern des Vorhabens in den Antragsunterlagen dargestellt. Für sensible Bestandteile des<br />

Schutzguts Tiere und Pflanzen wurden die Daten bei der Erstellung der ergänzten Fassung des<br />

LBP überprüft und soweit erforderlich aktualisiert. Dies betrifft die Vogelpopulation in für den Vogelschutz<br />

bedeutsamen Bereichen, die Wanderwege der Amphibien in der Kienberger Rinne sowie<br />

Kleingewässer im Bereich der Grundwasserabsenkung und sonstige geschützte Biotope. Für eine<br />

Aktualisierung der übrigen Bestandsdaten bestand kein Erfordernis, da eine Veränderungen der<br />

Vorbelastungssituation bis zum Beginn der Vorhabensverwirklichung (Szenario 2007ff) gegenüber

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