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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 791 von 1171<br />

züglich der Kompensationsmaßnahmen wurde allgemein kritisiert, dass die Darstellung des Aufwertungspotenzials<br />

der Maßnahmenfläche fehle.<br />

Bezüglich der Kompensationsmaßnahmen insgesamt wurde teilweise bemängelt, dass die vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen zu sehr zersplittert seien und kein zusammenhängendes Maßnahmenkonzept bildeten.<br />

Im Gegensatz dazu forderten andere Träger öffentlicher Belange, dass noch mehr einzelne<br />

Maßnahmen ortsnah in den betroffenen Gemeinden durchzuführen seien.<br />

Zu den Ausgleichsmaßnahmen wurden Mängel in der Darstellung des funktionalen Zusammenhangs<br />

zwischen Eingriff und Maßnahme geltend gemacht. Außerdem wurde kritisiert, dass die Anlage von<br />

Langgraswiesen und gärtnerisch gestalteten Flächen auf der Flughafenfläche nicht als Kompensationsmaßnahmen<br />

für Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild sowie für die Inanspruchnahme geringwertiger<br />

Biotope (Wertstufe 1) anerkannt werden könnten. Insofern dürfe der Kompensationsbedarf<br />

nicht um diese Flächen verringert werden.<br />

Einige Ersatzmaßnahmen wurden als fachlich ungeeignet (speziell die Wiedervernässung in der Löptener<br />

Fenne und die Aufforstung der Rieselfelder Königs Wusterhausen) oder wegen Überplanung durch<br />

andere Vorhaben als nicht verfügbar kritisiert. Insbesondere würden sich die geplanten Maßnahmen<br />

teilweise mit den Planungen zur Bundesautobahn BAB 113n und der Bundesstraße B 96n überlagern.<br />

Es lägen außerdem konkurrierende Planungen der Berliner Wasserbetriebe und auch bereits realisierte<br />

Aufforstungen durch Forstämter und Planungen zur Bundesautobahn BAB 10 vor. Vor Entrichtung einer<br />

Ausgleichsabgabe als ultima ratio seien weitere Entsiegelungspotenziale zu prüfen. Es ergebe sich<br />

voraussichtlich ein Ersatzmaßnahmendefizit von ungefähr 400 ha, dass durch weitere Kompensationsmaßnahmen<br />

innerhalb großflächiger Maßnahmenkonzepte auszugleichen sei. Von Trägern öffentlicher<br />

Belange und Einwendern wurden zahlreiche zusätzlich Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen und<br />

eine Prüfung der Realisierbarkeit gefordert.<br />

15.1.3.2 Zusammenfassende Darstellung der Mängelbeseitigung durch die ergänzte Fassung des<br />

LBP<br />

Die Planfeststellungsbehörde ist diesen Einwänden nachgegangen und hat den Trägern des Vorhabens<br />

entsprechende Nachforderungen zur Überarbeitung des LBP aufgegeben. Im März 2004 wurde eine<br />

entsprechend ergänzte und korrigierte Fassung des LBP bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht.<br />

Die ergänzte Fassung des LBP trägt den Einwänden und Stellungnahmen zusammengefasst wie folgt<br />

Rechnung:<br />

Die Eingriffsermittlung und -darstellung wurde ergänzt um die Eingriffe in geringwertige Biotope (Wertstufe<br />

1), die nun kompensationspflichtig sind. Die Konflikte bezüglich der Wert- und Funktionselemente<br />

besonderer Bedeutung wurden gemäß der LANA-Methode schutzgutbezogen aufgeschlüsselt. Insofern<br />

sind sämtliche Konfliktblätter überarbeitet worden, so dass jetzt eine nachvollziehbare Konfliktdarstellung<br />

gegeben ist. Die räumliche Verortung der Konflikte ist nachvollziehbar gestaltet. Die Darstellungen<br />

der Lärmwirkungen und des Überflugs auf die Avifauna sowie der möglichen Auswirkungen der Grundwasserabsenkung<br />

wurden textlich und kartografisch umfangreich ergänzt. Insbesondere wurde die Bestandsdarstellung<br />

um die avifaunistisch hochwertigen Räume ergänzt. Hinsichtlich der Auswirkung<br />

durch Lärm auf Vögel erfolgte eine Auseinandersetzung mit den neueren Lösungsansätzen nach Reck

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