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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 572 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Studie von Berglund. 206 Das Gutachten M 8 führt dazu aus, dass die im Auftrag der WHO erstellte Studie<br />

Werte vorschlägt, die weit unterhalb der bisher ermittelten Schwellenwerte für physiologische und<br />

psychische Reaktionen liegen.<br />

Bei der Festlegung von Zumutbarkeitsgrenzen ist zunächst aus präventiven Gründen von Schwerstkranken<br />

auszugehen, obwohl in Krankenhäusern alle Krankheitskategorien immer gleichzeitig zu finden<br />

sind. Mit Hilfe des oben von Spreng definierten Kriteriums 25 x 90 dB(A) zur Vermeidung vegetativer<br />

Übersteuerungen ergibt sich unter Berücksichtigung der erhöhten Empfindlichkeit für Schwerstkranke<br />

von 30 bis 32 dB(A) und dem Schalldämmmaß von 15 dB(A) außen/innen (gekipptes Fenster) für den<br />

Tag ein tolerierbarer Maximalpegelbereich von 43 bis 45 dB(A). Für Schwerkranke, die eine erhöhte<br />

Empfindlichkeit gegenüber Gesunden von 21 bis 24 dB(A) aufweisen, ergibt sich ein Pegelbereich von<br />

51 bis 54 dB(A) als Beginn der Übersteuerung. Für Leichtkranke und einer um 11 dB(A) erhöhten Empfindlichkeit<br />

ein Pegel von 64 dB(A).<br />

Die Planfeststellungsbehörde legt auf der Grundlage der Wirkungskriterien für Schwerstkranke in Krankenhäusern<br />

als einfach-rechtliche Zumutbarkeitsgrenze im Rauminnern einen Maximalpegel von 45<br />

dB(A) fest. Dieser Wert verhindert die Übersteuerung bei kranken Menschen ausreichend, um die Heilungsprozesse<br />

nicht negativ zu beeinflussen. Gleichzeitig werden Schlafstörungen durch einen Maximalpegel,<br />

der 10 dB(A) unter dem des Schutzziels für den nächtlichen Fluglärm liegt, weitestgehend<br />

vermieden. Dabei ist zu beachten, dass Schwerstkranke heute häufig auf Intensivstationen mit Klimaanlagen<br />

untergebracht sind, so dass dann ein geöffnetes oder gekipptes Fenster für die Ermittlung des<br />

zulässigen Außenpegels keine Berücksichtigung findet. Für die sechs verkehrsreichsten Monate errechnet<br />

sich nach dem Verkehrsszenario 20XX unter Berücksichtigung des zulässigen Maximalpegels<br />

von 45 dB(A) für den Innenbereich der Krankenhäuser ein maximaler Dauerschallpegel von 42 dB(A)<br />

tags und 35 dB(A) nachts. Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ist es erforderlich, für kranke<br />

Menschen einen ausreichenden Innenschutz auch hinsichtlich der Dauerbelastung zu gewähren. Die<br />

Grenze für kranke Menschen in Krankenhäusern wird daher aus präventiven Gründen tagsüber auf<br />

einen Dauerschallpegel von 38 dB(A) und für die Nacht auf 32 dB(A) im Rauminnern festgelegt.<br />

Die oben gemachten Aussagen gelten auch für Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheime, in denen<br />

kranke und behinderte Menschen vollstationär versorgt werden. Diese Personen müssen denen in<br />

Krankenhäusern gleichgestellt werden.<br />

10.1.2.5.2 Alte Menschen und lärmsensible Personen<br />

Die Einwendungen und Stellungnahmen heben auch auf die besondere Schutzbedürftigkeit von älteren<br />

Menschen und lärmsensiblen Personen ab.<br />

Spezielle Untersuchungen zur Fluglärmwirkung bei Älteren über 60 Jahren liegen kaum vor. Aufgrund<br />

von anderen Belastungsuntersuchungen ist auf eine Veränderung der physiologischen Reaktivität insbesondere<br />

im Kreislaufbereich, aber auch im hormonellen Bereich zu schließen. Im Allgemeinen reagiert<br />

der Ältere nicht so stark auf Belastungen mit Veränderungen des Blutdrucks oder der Herzfrequenz,<br />

wenn keine pathologische Störung vorliegt. Dies ist jedoch bei den Älteren häufiger der Fall.<br />

Zum anderen kommt es zur Einschränkung der Leistungsfähigkeit der Sinnesorgane, u. a. auch des<br />

206 Berglund, B., Lindvall, T. (Eds.) (1995): Community noise. Archives of the Centre of Sensory Research, 2(1), Stockholm<br />

University and Karolinska Institute: 1-195.

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