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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 788 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Die Kienitzer Berge und die Sölle in ihrer Umgebung stellen für viele Arten wichtige Rückzugsgebiete in<br />

der sonst ausgeräumten Agrarlandschaft dar.<br />

Die Rinne der Kienberger Seen weist Flachwasserseen und Verlandungsbereiche mit Röhricht- und<br />

Seggenbeständen sowie Erlenbrüche auf, die von Laubgebüschen und Feldgehölzen umrahmt werden.<br />

Diese Biotopkomplexe sind naturschutzfachlich besonders wertvolle Lebensräume. Es handelt sich zum<br />

Beispiel um Fauna Flora Habitat- (FFH-) Vorschlagsgebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete<br />

(NSG) sowie nach §§ 31, 32, 33 und 35 BbgNatSchG n.F. geschützte Landschaftsbestandteile.<br />

Im Rahmen der Bestanderfassung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurden im Untersuchungsraum<br />

75 streng geschützte Tierarten sowie eine Vielzahl gemäß §§ 31, 32, 33 und 35 BbgNatSchG n.F.<br />

geschützter Landschaftsbestandteile bzw. Schutzgebiete nachgewiesen.<br />

Im Untersuchungsraum liegen folgende nach nationalen und internationalen Richtlinien und Gesetzen<br />

geschützte Gebiete: die Naturschutzgebiete (NSG) „Torfbusch“, „Flutgrabenaue Waltersdorf“, „Glasowbachniederung“<br />

und „Ehemaliger Blankenfelder See“, die Flächennaturdenkmale „Drei Feldsölle südlich<br />

Selchow“ und „Sölle bei Kienberg“ sowie die FFH-Vorschlagsgebiete „Glasowbachniederung“ und<br />

„Brunnluch“.<br />

Schutzwürdige Vogellebensräume sind die Osdorfer Felder, die Diedersdorfer Heide und der Großbeerener<br />

Graben, der Glasowbach und der Blankenfelder See, die Zülowgrabenniederung, das Brunnluch,<br />

die Waßmannsdorfer Rieselfelder und die Großziethener Felder, die Waltersdorfer Flutgrabenaue, der<br />

Seddinsee und der Lange See, der Großer Müggelsee, der Wernsdorfer See und die Gosener Wiesen,<br />

die Überstauungsflächen Klein Kienitz, die Important Bird Area (IBA Gebiet) „Rangsdorfer See/Prierowsee“<br />

, die zur Meldung als Vogelschutzgebiet (Special Protection Area - SPA) vorgesehene „Nuthe-<br />

Nieplitz-Niederung“ und das Vogelschutzgebiet „Müggelspree“. Zur Identifizierung dieser Räume wurden<br />

neuere Daten zur Avifauna einbezogen.<br />

Zum ursprünglich eingereichten LBP hatten einige Einwender und Träger öffentlicher Belange kritisiert,<br />

dass der Untersuchungsraum für die betriebsbedingten Einwirkungen (Vogelvergrämungsmaßnahmen<br />

und Flugbetrieb) insbesondere für die Avifauna zu klein sei. Außerdem wurde ein ornithologisches Gutachten<br />

und ein Vogelmonitoring gefordert. Diese Einwände und Forderungen sind nach Ansicht der<br />

Planfeststellungsbehörde durch die ergänzte Fassung des LBP ausgeräumt bzw. berücksichtigt worden.<br />

In der ergänzten Fassung des LBP wurden für die Verlärmungswirkungen und die Wirkungen der<br />

Grundwasserabsenkung zusätzliche Untersuchungsräume definiert, in denen vorhabensbedingte Auswirkungen<br />

untersucht wurden. Diese Untersuchungsräume werden von der Planfeststellungsbehörde<br />

nunmehr als ausreichend dimensioniert betrachtet. Die Bestandsermittlung hinsichtlich der Vogellebensräume<br />

wurde durch neuere Daten in der ergänzten Fassung nachgeführt. Insofern ist den Einwänden<br />

hinreichend gefolgt worden.<br />

Hinsichtlich der im Vogelschlaggutachten erwähnten Vergrämungsmaßnahmen außerhalb des Flughafengeländes<br />

war keine Ausdehnung des Untersuchungsraums nötig, da es sich um reine Empfehlungen<br />

handelt, die nicht als Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Diese Empfehlungen sind deshalb auch<br />

nicht im Sinne der Eingriffsregelung zu beurteilen.

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