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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 733 von 1171<br />

11.4.2.4 Benzol<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat sich davon überzeugt, dass insbesondere hinsichtlich der prognostizierten<br />

Immissionswerte von Benzol keine gesundheitlichen Schäden für die Bevölkerung zu erwarten<br />

sind.<br />

Benzol ist aufgrund seiner kanzerogenen und keimschädigenden Eigenschaften eine Substanz, die bei<br />

der Bewertung von Luftschadstoffen besonders beachtet werden muss. Wegen dieser sehr bedenklichen<br />

Eigenschaften der Substanz haben die TdV bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung umfangreiche<br />

Untersuchungen zur Prognose der Benzol-Emissionen durch den zunehmenden Fahrzeugverkehr<br />

vorgenommen. Darüber hinaus wurden von der planfeststellenden Behörde detailliertere Untersuchungen<br />

im Bereich von Wohnbebauung stark frequentierter Straßen nachgefordert.<br />

Bereits in den Antragsunterlagen wird hervorgehoben, dass die prognostizierten Werte auch zum Eröffnungsszenario<br />

im Jahre 2007 deutlich unterhalb des Grenzwertes der 22. BImSchV liegen. Auch die<br />

Belastung zum Zeitpunkt des Verkehrsszenarios 20XX (Endausbau) erreicht den Grenzwert nicht. Die<br />

errechneten Werte sind zumal für ländliche Räume typisch und liegen deutlich unterhalb der Werte für<br />

innerstädtische Bereiche wie z. B. Düsseldorf-Innenstadt.<br />

Die maximale Zusatzbelastung für das Verkehrsszenario 20XX an Benzol wird für die Umgebung des<br />

Flughafens Berlin-Schönefeld prognostisch zwischen 0,05 µg/m³ und 0,5 µ g/m 3 liegen. Die prognostizierte<br />

Gesamtbelastung an Benzol bewegt sich zwischen 2,5 µ g/m 3 und 3,1 µ g/m 3 . Somit bleibt der<br />

Benzol-Grenzwert nach der 22. BImSchV deutlich unterschritten. Auch die durchgeführten Nachuntersuchungen<br />

im Feinraster belegen, dass die zu erwartenden Benzol-Konzentrationen keine humantoxikologisch<br />

bedenkliche Konzentration erreichen werden. Ein zusätzliches gesundheitliches Risiko kann<br />

daher auch aufgrund dieser Untersuchung und Berechnung ausgeschlossen werden. Das durch die<br />

Zusatzbelastung entstehende geschätzte gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung ist damit so gering,<br />

dass es als praktisch nicht mehr nachweisbar einzustufen ist.<br />

11.4.2.5 Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe unter besonderer Berücksichtigung von<br />

Benz(a)pyren<br />

Die vorhabensbedingten Konzentrationen an Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAH)<br />

in der Luft werden nach Auffassung der planfeststellenden Behörde keine gesundheitlichen Schäden für<br />

Menschen hervorrufen. Die Werte bleiben auch bei ansonsten stärker belasteten Teilflächen deutlich<br />

unterhalb der Grenzwerte.<br />

Hauptquellen sind im Rahmen dieser Betrachtung Dieselmotoren, Teer- und Reifenabrieb. <strong>Der</strong> überwiegende<br />

Anteil der PAH ist an Rußpartikel adsorbiert. Die PAH stellen ein Gemisch aus kondensierten<br />

Ringsystemen dar, von denen die einzelnen Komponenten unterschiedliche humantoxikologische Wirkungen<br />

zeigen. Zur Beurteilung der humantoxikologischen Auswirkungen der PAH-Konzentration in der<br />

Luft, wird als Leitparameter Benz(a)pyren (BaP) herangezogen. Wegen der krebserzeugenden Wirkung<br />

existieren keine Immissionsgrenzwerte, unterhalb derer eine schädigende Wirkung völlig ausgeschlossen<br />

werden kann. <strong>Der</strong> Beurteilungsmaßstab wird deshalb als Beziehung zwischen Konzentration und<br />

geschätztem Gesamtrisiko an Krebserkrankungen gesetzt.<br />

Nach den Hinweisen des LAI aus dem Jahr 1992 ist 1,3 ng/m³ der Richtwert für ein Gesamtrisiko von<br />

1 : 2.500. Die Bewertung von PAH/BaP basiert hierbei auf „unit-risk“-Werten, die das geschätzte Krebs-

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