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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 832 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Voraussetzung hierfür ist, dass die abschließende Entscheidung der Einzelfrage zunächst objektiv noch<br />

nicht möglich ist - das heißt, dass sich die zur Bewältigung notwendigen Kenntnisse bezogen auf den<br />

Zeitpunkt des <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es nicht mit vertretbaren Aufwand beschaffen lassen (vgl.<br />

BVerwGE 102, 331ff).<br />

Hier ist eine abschließende Entscheidung über die konkrete grundstücksscharfe Festlegung der Maßnahmen<br />

mit den dazu notwendigen umfangreichen weiteren Ermittlungen und Abstimmungen im Zeitpunkt<br />

des <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es noch nicht möglich. Eine Abwägung mit den Eigentumsrechten<br />

würde voraussetzen, dass die betroffenen Eigentümer konkret feststehen und das genaue Ausmaß<br />

ihrer Betroffenheit erkennbar ist. Aus dem vorliegenden Maßnahmenkonzept in der Zülowniederung ist<br />

zwar bereits abzuleiten, dass die zur Kompensation des Ersatzmaßnahmendefizits nötigen konkreten<br />

Maßnahmenkomplexe grundsätzlich im Suchraum verwirklicht werden können - eine genaue Verortung<br />

in dem sehr viel größeren Suchraum kann jedoch noch nicht erfolgen.<br />

Auch die weiteren Voraussetzungen für einen Vorbehalt sind hier erfüllt: bei der offenen Frage handelt<br />

es sich um einen Einzelkonflikt, der die gesamte Planungsentscheidung nicht unabgewogen erscheinen<br />

lässt und bei dem nach vernünftiger Betrachtungsweise objektiv zu erwarten ist, dass er - notfalls in<br />

einem ergänzenden Verfahren - in Übereinstimmung mit den hier getroffenen Festlegungen bewältigt<br />

werden wird. Es geht nur noch um Details der Ausführung von Ersatzmaßnahmen - die Planungskonzeption<br />

als solche ist nicht beeinträchtigt, da die Grundfrage, ob und welche Ersatzmaßnahmen durchzuführen<br />

sind, bereits geregelt wird.<br />

Über die Zulässigkeit der Eingriffe konnte bereits entschieden werden, denn durch den Vorbehalt wird<br />

die Frage der Kompensierbarkeit der Eingriffe nicht offen gehalten.<br />

Dass eine sachgerechte Kompensation der noch offenen Defizite nur innerhalb des großflächigen Komplexes<br />

der Zülowniederung durchführbar ist, konnte durch die nachgereichten Untersuchung der im<br />

Anhörungsverfahren vorgebrachten Kompensationsvorschläge ermittelt werden.<br />

Nach Prüfung des in der ergänzten Fassung des LBP integrierten Ersatzmaßnahmenkonzeptes Zülowniederung<br />

hat sich die Planfeststellungsbehörde davon überzeugt, dass die zur Deckung des noch offenen<br />

Kompensationsdefizits von 527 ha und 11.907 Einzelbäume mittlerer Qualität sowie die zur Deckung<br />

der potenziellen Defizite erforderlichen Maßnahmen innerhalb der Gebietskulisse von 2.680 ha<br />

durchführbar sein werden. Insofern kann - außer der Defizite hinsichtlich der Bodenversiegelungen -<br />

gesichert von einer Vollkompensation der Eingriffe ausgegangen werden. Die Forderung des Ministeriums<br />

für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung, für den Fall einer eventuellen Nichtdurchführbarkeit<br />

von Maßnahmen bereits jetzt eine Kostenberechung als Grundlage für eine Ausgleichsabgabe aufzuerlegen,<br />

ist daher zurückzuweisen.<br />

Durch den reichlich bemessenen Suchraum in der Zülowniederung ist sichergestellt, dass die grundstücksscharfe<br />

Festlegung der geplanten Maßnahmenkomplexe unter hinreichender Berücksichtigung<br />

sowohl der Eigentümerinteressen als auch der naturschutzfachlichen Belange innerhalb dieser Gebietskulisse<br />

vorgenommen werden kann.<br />

Eine abschließende Entscheidung wird durch die Planfeststellungsbehörde in einem ergänzenden Verfahren<br />

getroffen. Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde wäre den Trägern des Vorhabens aber<br />

eine freihändige Sicherung sehr zu empfehlen. Eine solche erscheint hier durchaus realistisch. Das<br />

Konzept wurde, wie bereits geschildert, vom Verein für Landschaftspflege und Umweltschutz Teltow-<br />

Fläming erarbeitet - dieser Verein arbeitet mit den betroffenen Grundstückseigentümern und landwirt-

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