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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1033 von 1171<br />

2) Betrieb (16)<br />

Die (16) hat im Anhörungsverfahren eine Einwendung erhoben, in der sie Beeinträchtigungen aufgrund<br />

von Betriebsflächenverlusten und eine dadurch bedingte Existenzvernichtung des Betriebes<br />

geltend gemacht und Entschädigungsforderungen gestellt hat.<br />

Die (16) betreibt Landwirtschaft mit dem Schwerpunkt Pflanzenproduktion.<br />

Zum Betrieb (16) wurde im Auftrag der Träger des Vorhabens ein Gutachten zur Ermittlung der<br />

Nachteile durch den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld von Herrn Dipl. Ing. Meyer zu Hollen<br />

und Herrn Dr. Alfons Riemann erstellt, das zu folgenden Ergebnissen kommt:<br />

Durch die geplante Erweiterung des Flughafens Berlin-Schönefeld werden dem landwirtschaftlichen<br />

Betrieb (16) von 890 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche ca. 375 ha entzogen. <strong>Der</strong> Betrieb erhält ca.<br />

244 ha Ersatzflächen, so dass sich per Saldo ein Entzug von ca. 130 ha ergibt. Die über mehrere<br />

Gemeinden verteilten Nutzflächen werden infolge Wegfalls des Wirtschaftsweges von Diepensee<br />

nach Selchow in einen nördlichen und südlichen Bereich getrennt.<br />

Da die jetzige Hofstelle in Diepensee vom Flughafen überplant ist, wird eine Verlagerung an einen<br />

neuen Standort, etwa 4km südwärts in Karlshof vorgesehen.<br />

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine wirtschaftliche Gefährdung des Betriebes durch<br />

den Flächenentzug vorbehaltlich einer betriebbezogenen Lösung der Frage der Umwege auszuschließen<br />

sei. Zu weiteren Einzelheiten wird auf das Gutachten verwiesen.<br />

Am 10.10.2003 wurde zwischen der FBS und der (16) auf der Grundlage des vorbenannten Gutachtens<br />

eine Entschädigungsvereinbarung geschlossen. In dieser verpflichtet sich die (16) zur Aufgabe<br />

ihres Besitzrechts zur landwirtschaftlichen Nutzung an im Einzelnen bezeichneten Flächen. Im<br />

Gegenzug zahlt die FBS der (16) für den Verlust des Pachtrechts eine einvernehmlich als angemessen<br />

und abschließend anerkannte Entschädigung. Für weitere Nachteile, wie den Verlust des<br />

auf die verlorene Pacht- und Pflugtauschfläche entfallenden Deckungsbeitrages, für Wirtschaftserschwernisse<br />

aufgrund von An- und Durchschneidungen und Wertminderung kleiner Flächen und<br />

aufgrund von Umwegen wurde ebenfalls eine Entschädigung vereinbart.<br />

Die (16) verpflichtet sich in der Entschädigungsvereinbarung außerdem, binnen 3 Monaten nach<br />

Fertigstellung ihrer neuen Betriebsstätten ihren Landwirtschaftsbetrieb dorthin zu verlagern. Für die<br />

Betriebsverlagerung zahlt die FBS eine Entschädigung.<br />

Die FBS verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass eine unterbrechungslose Anbindung der<br />

(16)Betriebsstätte Rotberg an die zwischen Rotberg und Diepensee verlaufende Landstraße über<br />

den Selchower Plattenweg durch einen entlang des Flughafenzauns außerhalb des Flughafengeländes<br />

neu zu errichtenden Weg, der mit landwirtschafltichen Maschinen und Fahrzeugen befahrbar<br />

ist, gewährleistet ist, wenn und sobald der Selchower Plattenweg infolge des Flughafenausbaus unterbrochen<br />

wird.<br />

Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Entschädigungsvereinbarung verwiesen. Mit dieser Entschädigungsvereinbarung<br />

sind gemäß § 7 der Vereinbarung alle Einwendungen der (16) im laufenden<br />

Planfeststellungsverfahren erledigt. An die Erledigungserklärung ist die Planfeststellungsbehörde<br />

gebunden, mit der Folge, dass über die Einwendungen der (16) nicht mehr zu entscheiden ist.

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