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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1027 von 1171<br />

Außerdem sei zu berücksichtigen, dass sich infolge des Vorhabens unterbrochene Straßen und<br />

Wege negativ auf die landwirtschaftliche Produktion auswirken. Die Wegstrecken erhöhten sich um<br />

ein Vielfaches, so dass eine rentable und wettbewerbsfähige Bewirtschaftung nicht mehr gewährleistet<br />

sei. Aus den Umwegen resultierten erhöhte Kosten durch Fahrzeitverlängerung und erhöhtem<br />

Maschinenverschleiß. Die den Landwirtschaftsbetrieben entstehenden Kosten, wirtschaftlichen<br />

Erschwernisse und Verluste seien auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen auszugleichen.<br />

Es fehlten Gutachten zu Möglichkeiten, die Existenz der betroffenen Agrarunternehmen zu sichern.<br />

Das Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Luckau sieht es als dringend erforderlich<br />

an, diesbezügliche Untersuchungen zu veranlassen und in die Gesamtbeurteilung des Vorhabens<br />

einzubeziehen.<br />

Das Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Luckau forderte, über die im Planantrag in<br />

Band I, 1.3-4, S. 24 dargestellten, vom Flughafenausbau betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe<br />

hinaus, Aussagen zum Flächenentzug infolge der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, der Ver- und<br />

Entsorgungstrassen, sowie der Wasserbaumaßnahmen nachzureichen.<br />

Wie im Rahmen der Erörterung am 19.11.2001 zwischen den Trägern des Vorhabens und dem Amt<br />

für Flurneuordnung Luckau vereinbart, überreichte das Amt mit Schreiben vom 29.11.2001 Adressen<br />

der 10 Landwirtschaftsbetriebe, die aus Sicht des Amtes von dem Vorhaben (einschließlich<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) betroffen, bis dahin aber zum Teil noch nicht von den Trägern<br />

des Vorhabens kontaktiert worden sind.<br />

In der Folgezeit haben die Träger des Vorhabens mit betroffenen Landwirtschaftsbetrieben unabhängig<br />

davon, ob hinsichtlich der Betriebe Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben worden<br />

sind, Gespräche geführt und zum Teil Entschädigungsvereinbarungen abgeschlossen. Zum Teil<br />

wurde mit den Betrieben, die maßgeblich durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen betroffen werden,<br />

vereinbart, dass über die Betroffenheit des Agrarunternehmens nach Erlass des <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es<br />

ein Sachverständigengutachten erstellt werde, auf dessen Grundlage dann entsprechende<br />

Entschädigungsvereinbarungen abzuschließen sind. Dieses Vorgehen wird damit begründet,<br />

dass die Betroffenheit dieser Betriebe vor Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

noch nicht umfassend und flächenkonkret erfasst und beurteilt werden könne. Mit welchen Betrieben<br />

in welcher Weise verfahren wurde, ergibt sich aus den Darstellungen zu den einzelnen Betrieben.<br />

In Kenntnis der Aktivitäten der Träger des Vorhabens hat das Amt für Flurneuordnung und ländliche<br />

Entwicklung Luckau mit Schreiben vom 22.07.2003 mitgeteilt, dass durch die Träger des Vorhabens<br />

die Interessen der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe in ausreichendem Umfang berücksichtigt<br />

worden seien. Den in der Stellungnahme des Amtes geäußerten Forderungen sei im Rahmen<br />

der gesetzlichen Möglichkeiten und unter Anwendung der speziell für die Landwirtschaft geltenden<br />

Richtlinien und allgemeinen Handlungsvorgaben entsprochen und den Bedürfnissen und Erfordernissen<br />

zum Erhalt und zur Entwicklung der Agrarunternehmen damit Rechnung getragen worden.<br />

Es forderte, über die Ergebnisse der noch ausstehenden Aktivitäten der Träger des Vorhabens<br />

nach Erlass des <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es kontinuierlich und umfassend informiert zu werden.<br />

Unter der Maßgabe, dass die Auswirkungen, die sich aus den Planungen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

ergeben und erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens in Gänze erfasst<br />

werden können, nachträglich einer gutachterlichen Beurteilung unterzogen und entsprechende<br />

Entschädigungsvereinbarungen unter Beachtung der Interessen der Betroffenen abgeschlossen<br />

werden, sieht das Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Luckau ausweislich seines

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