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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 964 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Das humantoxikologische Gutachten M 11 von Univ.-Prof. Dr. Eikmann kommt generell zu der Erkenntnis,<br />

dass durch er den Ausbau und die Erweiterung des Flughafens Berlin-Schönefeld und<br />

den damit verbundenen zusätzlichen Immissionen von Schadstoffen aus umweltmedizinischhumantoxikologischer<br />

Sicht nicht zu einer relevanten Erhöhung des gesundheitlichen Risikos für<br />

Anwohner einschließlich alter und kranker Menschen kommt. Die Beschwerden der Eheleute sind<br />

nicht auf die Einwirkung von Luftschadstoffen zurückzuführen, bei ihr wirken sich Veränderungen<br />

der Schadstoffkonzentrationen nach dem Flughafenausbau nicht aus. Die Schadstoffkonzentration<br />

zeigt für das Endausbau-Szenario 20XX am Immissionspunkt Sei1 (Siedlung Eichberg, Schulzendorf),<br />

der dem Wohnort der Einwender am nächsten liegt und als repräsentativ angesehen werden<br />

kann, praktisch keine Veränderung bezüglich der Konzentrationen an PM10, Ruß und Benzol. Die<br />

Benzo-a-pyren (BaP)-Konzentration liegt im Vergleich zu anderen Gebieten Deutschlands extrem<br />

niedrig, sie liegt unterhalb der für ländliche Gebiete genannten üblichen unteren Konzentrationsschwelle<br />

von 500 pg/m³. Die Stickstoffdioxid-Konzentration steigt leicht an, sie liegt mit 22,84 µ g/m³<br />

dennoch im unteren Bereich der in Deutschland beobachteten Jahresmittelwerte von 21 - 70 µ g/m³.<br />

<strong>Der</strong> Grenzwert der EG-Richtlinie zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Stickstoffdioxid (40<br />

µ g/m³ ab dem 01.01.2010) wird um etwa die Hälfte unterschritten. Eine Verschlimmerung der gesundheitlichen<br />

Beschwerden der Einwender durch die prognostizierten Immissionskonzentrationen<br />

ist daher nicht zu erwarten. Die Planfeststellungsbehörde erkennt hier keinen Handlungsbedarf.<br />

22.2 Grundeigentum<br />

22.2.1 Allgemeine Daten zur Eigentumsbetroffenheit<br />

Zur Realisierung des Ausbaus des Flughafens Berlin-Schönefeld ist neben den mittelbaren Auswirkungen<br />

auf fremde Grundstücke die unmittelbare Inanspruchnahme von ca. 1.436 ha verteilt auf 1.858<br />

Flurstücke erforderlich. Die Inanspruchnahme gliedert sich in Erwerb, dauerhafte Nutzungsbeschränkung<br />

und vorübergehende Inanspruchnahme.<br />

Für den Erwerb sind 1.166 Flurstücke mit einer Fläche von 908 ha vorgesehen, hinzu kommen 853<br />

Flurstücke (523 ha), die dauerhaft in der Nutzung beschränkt werden und 123 Flurstücke (5 ha), die<br />

vorübergehend, nämlich meist während der Bauphase, in Anspruch genommen werden. Die Anzahl<br />

aller Flurstücke aller drei Kategorien zusammen (2.142) ist größer als die Anzahl der in Anspruch zu<br />

nehmenden Grundstücke (1.858), weil einige Grundstücke mehrfach in Anspruch genommen werden.<br />

Von den 1.858 in Anspruch zu nehmenden Grundstücken stehen 983 im Eigentum der öffentlichen<br />

Hand und 875 im Eigentum Privater.<br />

Die Flächen werden benötigt für die Betriebsfläche des Flughafens, Straßen- und Schienenbau, Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen, Umverlegung von Leitungen und Wegen, Wasserbau und Zuwegungen<br />

bzw. Zufahrten sowie die Bauphase.<br />

Die Pläne für die Schienenanbindung des Flughafens gemäß § 18 AEG sind in die Grunderwerbspläne<br />

einbezogen worden (Antrag Band A I, S. 63).<br />

Die jeweilige Flurnummer, der Umfang der jeweils benötigten Flächen bzw. die Art der Inanspruchnahme<br />

im Einzelnen können dem planfestgestellten Grunderwerbsverzeichnis und den planfestgestellten<br />

Grunderwerbsplänen (vgl. Abschnitt A.I „Feststellung der Pläne“, 9 „Grunderwerb“, ab Seite 86) entnommen<br />

werden.

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