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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 758 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

wird dezentral versickert werden. Dabei werden für die Versickerung des auf Dachflächen anfallenden<br />

Wassers Rigolen eingesetzt werden. Ein Notüberlauf in das Kanalsystem für Regenwasser der Klasse<br />

A ist vorgesehen. Niederschlagswasser auf Kfz-Stellflächen soll direkt an Ort und Stelle versickern.<br />

Hierzu ist vorgesehen, die Stellflächen mit poröser Oberfläche herzustellen. Die Straßen im Vorplatzbereich<br />

und im Bereich der Flughafendienste werden über die Bankette entwässert und dezentral über<br />

Mulden versickert. Im unmittelbaren Terminalbereich soll das Niederschlagswasser direkt von den Straßen<br />

gefasst und in das Regenwassersystem abgeleitet werden (Dezentrale Versickerung).<br />

Das Niederschlagswasser Klasse B von den Flugbetriebsflächen wie Rollgassen der Vorfelder, Start-<br />

und Landebahnen sowie Rollbahnen wird im Sommer ohne Behandlung versickert oder der Vorflut zugeführt.<br />

Bei Belastung mit Flächenenteisungsmitteln im Winter wird es zunächst dem Bodenfilter BF 1<br />

zugeführt. Anhand der Qualitätsmessung (über die Qualitätsmessstelle Q ½) wird die CSB-<br />

Konzentration bestimmt und abhängig davon entweder zum Bodenfilter BF 2 oder zur Versickerung<br />

oder der Vorflut weitergeleitet. Eine Versickerung findet nur statt bei einem chemischen Sauerstoffbedarf<br />

von < 50 mg/l. Das Niederschlagswasser der Klasse C fällt an den Vorfeldflächen an, auf denen die<br />

Flugzeuge betankt werden. Auf diesen Flächen findet auch die Enteisung der Flugzeuge statt. Dieses<br />

Niederschlagswasser kann das ganze Jahr über mit Kerosin und im Winter mit Enteisungsmitteln belastet<br />

sein. Daher wird es zunächst über Leichtflüssigkeitsabscheider mit Koaleszenzstufe und anschließend<br />

zum Bodenfilter 3 geführt. In Abhängigkeit des CSB-Gehalts wird das Wasser entweder<br />

versickert, in die Vorfluter eingeleitet oder zur Kläranlage Waßmannsdorf übergeleitet.<br />

Es sollen insgesamt maximal 3 m³/s Niederschlagswasser in die Vorflut eingeleitet werden, davon max.<br />

1 m³/s in den Glasowbach und max. 2 m³/s in den Selchower Flutgraben. 1 m³/s Niederschlagswasser<br />

soll über die Versickerungsmulde versickert werden.<br />

Das vorgelegte Entwässerungskonzept, mit verschiedenen wasserwirtschaftlichen Anlagen, die Gegenstand<br />

dieses Planfeststellungsverfahrens sind oder zum genehmigten Bestand des existierenden<br />

Flughafens gehören, ist entsprechend den Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde Landkreis<br />

Dahme-Spreewald und der oberen Wasserbehörde, funktionsfähig. Dieser Auffassung schließt sich die<br />

Planfeststellungsbehörde an.<br />

Zur Realisierung des Entwässerungskonzeptes sind verschiedene wasserrechtlich relevante Maßnahmen<br />

vorgesehen, die zur Planfeststellung beantragt wurden:<br />

14.2.1.1 Gewässerausbaumaßnahmen für den Selchower Flutgraben und den Glasowbach<br />

<strong>Der</strong> Gewässerausbau ist gemäß § 31 Abs. 1 WHG planfeststellungs- bzw. plangenehmigungspflichtig.<br />

Da die gewässerbaulichen Maßnahmen durch den Ausbau des Flughafens veranlasst sind, fallen Sie<br />

unter die Konzentrationswirkung des § 9 Abs. 1 Satz 1 LuftVG und sind im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens<br />

als Folgemaßnahme mit zu entscheiden.<br />

Die vorgesehenen Maßnahmen (z. B. Errichtung von Steinschüttungen, Stützschwellen, Erhöhungen<br />

der Böschungsoberkanten, Ausbau von Gräben) fallen entweder unter den Begriff der wesentlichen<br />

Umgestaltung eines Gewässers oder Ufers des § 31 Abs. 1 WHG oder stellen sich als in diesem Zusammenhang<br />

zusätzlich erforderliche Maßnahmen dar (z. B. Sanierung von Wehranlagen) dar und<br />

fallen damit unter die auch für § 31 WHG geltende Konzentrationswirkung, so dass sie wasserrechtlich<br />

nicht als Einzelmaßnahmen, sondern im Zusammenhang mit den gewässerbaulichen Veränderungen<br />

zu betrachten sind.

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