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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 907 von 1171<br />

und auch kein sonstiger Handlungsbedarf bezogen auf das beantrage Ausbauvorhaben bestehe<br />

(Schreiben der unteren Bodenschutzbehörde vom 01.12.2003). Die Planfeststellungsbehörde sieht<br />

keine Veranlassung, von dieser Ansicht abzuweichen.<br />

Das altlastenbezogene Grundwassermonitoringprogramm zur Überwachung der Schadstoffe im Bereich<br />

von ALVF ist im Hinblick auf die während der Bauphase geplante Grundwasserabsenkung zu überarbeiten,<br />

sobald die technische Ausführungsplanung zum Flughafenausbau vorliegt. Das überarbeitete Montitoringkonzept<br />

ist mit der unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen. Eine entsprechende Auflage wird<br />

erteilt.<br />

Die Durchführung dieser Maßnahmen sind nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde ausreichend, um<br />

der Gefahr einer Schadstoffverschleppung aus Altlasten über das Grundwasser wirksam zu begegnen.<br />

Eine flächendeckende Sanierung sämtlicher im Einflussbereich der Baumaßnahme liegender Altlasten<br />

vor Baubeginn ist nicht erforderlich und aus ökonomischen Erwägungen auch nicht sinnvoll. Durch das<br />

altlastenbezogene Grundwassermonitoring ist ein zügiges Eingreifen zur Gefahrenabwehr für den Fall,<br />

dass eine Mobilisierung von Altlasten stattfindet, gewährleistet. Gefährdungen für das Grundwasser und<br />

andere Gewässer werden dadurch minimiert.<br />

Zu Einzelheiten wird auf das Konzept zur „Planung der Erweiterung des Grundwassermonitorings für<br />

die umfassende Überwachung der Schadstoffe aus Altlastenverdachtsflächen unter besonderer Berücksichtigung<br />

dieses Grundwassermonitorings bei der Grundwasserhaltung“, WASY GmbH,<br />

10.10.2002, sowie auf das „Konzept Wassermonitoring Flughafen Berlin-Schönefeld“, WASY/Voigtingenieure,<br />

25.02.2003, verwiesen.<br />

18.4 Rüstungsaltlasten/militärische Altlasten/Kampfmittelbelastung<br />

<strong>Der</strong> überplante Bereich für den Flughafen Berlin Schönefeld liegt in einem Gebiet, das seitens des<br />

staatlichen Munitionsbergungsdienstes als kampfmittelbelastet eingestuft wird.<br />

Nach der Stellungnahme des staatlichen Munitionsbergungsdienstes ergab eine Auswertung alliierter<br />

Kriegsluftbilder unter anderem Verdachtspunkte für Bombenblindgänger und Bombentrichter. Es könne<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass es bei Arbeiten für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld<br />

zu weiteren Munitionsfunden komme.<br />

Eine Munitionsfreiheitsbescheinigung wurde daher vom staatlichen Munitionsbergungsdienst nicht erteilt.<br />

Es wird vielmehr empfohlen, bei Erdarbeiten in den nach der Luftbildauswertung mit Kriegsmerkmalen<br />

belasteten Bereichen Feuerwerker mit fachkundigem Begleitpersonal zur kampfmitteltechnischen<br />

Baubegleitung zu bestellen. Eine durchgängige Flächenabsuche wird aus der Sicht des staatlichen<br />

Munitionsbergungsdienstes dagegen nicht für notwendig erachtet.<br />

Die Aufgaben des staatlichen Munitionsbergungsdienstes sind mit Erlass des Ministeriums des Inneren<br />

zur Auflösung des staatlichen Munitionsbergungsdienstes vom 26.03.2004 auf den Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

beim Zentraldienst der Polizei übergegangen. Die Auflagen bezüglich der Kampfmittelbehandlung<br />

(A.II.19.4 „Auflagen zur Kampfmittelbehandlung“, ab Seite 200) nennen daher die nunmehr<br />

zuständige Behörde.

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