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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil A - Verfügung<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 165 von 1171<br />

6) Die vorgenannte Dokumentationen sind entsprechend dem Baufortschritt und der sukzessiven<br />

Messnetzentwicklung bzw. -modifizierung fortlaufend zu aktualisieren.<br />

7) Die obere Wasserbehörde ist in die Aktivitäten des zentralen Grundwassermanagements einzubeziehen.<br />

8) Dem Wasserwirtschaftsamt ist über das Grundwassermanagement die Möglichkeit zu schaffen, die<br />

Ergebnisse der Grundwasserüberwachung über einen mit geeigneter Software ausgerüsteten PC<br />

ständig abzurufen. Die Ergebnisse müssen dargestellt, ausgedruckt und ausgewertet werden können.<br />

9) Die Eignung der Grundwassermessstellen ist ausgehend von der Zielstellung der Grundwasserüberwachung<br />

nachzuweisen (z. B. durch geophysikalische Messverfahren).<br />

Die Überprüfungen sind auf der Grundlage eines entsprechenden Strategieprogrammes auszuführen.<br />

10) Die bereits vorliegenden Messergebnisse aus geophysikalischen Überprüfungen sind zusammenfassend<br />

aufzubereiten. Für jede Messstelle ist eine abschließende Eignungsfeststellung hinsichtlich<br />

der Entnahme repräsentativer Grundwasserproben vorzunehmen. Gegebenenfalls sind spezifische<br />

Probenahmebedingungen abzuleiten.<br />

11) Sämtliche aus dem Grundwassermonitoring gewonnenen gewässerkundlichen Daten, Messstellen<br />

sind dem Wasserwirtschaftsamt zu übergeben.<br />

12.6.2.4 Regionales Grundwassermessnetz<br />

1) Im Rahmen der Erarbeitung des Monitoringkonzeptes ist zum regionalen Grundwassermessnetz<br />

Folgendes zu berücksichtigen:<br />

- Reduzierung der Dokumentation auf die textlich erwähnte Auswahl von 30 Messstellen,<br />

- Angabe der Messstellenbauart,<br />

- Angabe des verfilterten Grundwasserleiters,<br />

- Angabe der stratigrafischen Zuordnung,<br />

- Vervollständigung der Angaben zur Filterlage (ggf. Einsatz Geophysik).<br />

(Unbekannte relevante Stammdaten, wie z. B. die Filterposition, sind als Ausschlusskriterium im<br />

Rahmen der Eignungsprüfungen an den Messstellen zu werten.)<br />

2) Die im Zusammenhang mit der Versalzungsproblematik neu zu installierenden Messstellen sind als<br />

Einzelmessstellen auszubauen. Die Errichtung von Mehrfachmessstellen (mehrere Filter/Beobachtungsrohre<br />

in einem Bohrloch) ist auszuschließen.

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