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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 595 von 1171<br />

Verschiedentlich wurde eingewandt, die AzB sei als Berechnungsverfahren für die Fluglärmimmissionen<br />

nicht geeignet, da sowohl die Topographie der Umgebung des Flughafens als auch meteorologische<br />

Einflüsse bei der Berechnung unberücksichtigt bleiben.<br />

Die Tatsache, dass die Berechnungsalgorithmen der AzB keine topografischen Daten berücksichtigen,<br />

ist im Fall des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld für die Fluglärmberechnungen praktisch nicht von<br />

Bedeutung.<br />

Allgemein gilt, dass der Schallpegel mit abnehmender Entfernung zwischen Schallquelle und Immissionsort<br />

zunimmt. Selbst wenn sich der minimale Abstand zwischen Schallquelle und Immissionsort um<br />

bis zu 10 % verringert, ist nach dieser Beziehung die Zunahme des Schallpegels immer noch kleiner als<br />

1 dB.<br />

In den Müggelbergen liegt die höchste Erhebung mit etwa 115 Metern ca. 80 Meter über dem Niveau<br />

der umliegenden Wasserflächen und ca. 68 Meter über dem Niveau der Schwelle der nördlichen Start-<br />

und Landebahn. Bei Landungen beträgt die Flughöhe querab der Müggelberge ca. 450 bis 500 Meter<br />

bezogen auf das Niveau der Schwelle. Selbst für den theoretischen Fall, dass die höchste Erhebung<br />

der Müggelberge bei einer Landung direkt überflogen würde, ergäbe sich lediglich eine Zunahme des<br />

Schallpegels um weniger als 1,4 dB(A). Da die Anfluggrundlinie mehr als 1.000 m querab der höchsten<br />

Erhebung verläuft, ist die tatsächliche Zunahme des Schallpegels weitaus geringer. Eine Landung stellt<br />

insofern den kritischsten Fall dar, als Starts erheblich steiler erfolgen und startende Flugzeuge damit<br />

eine deutlich größere Flughöhe haben als landende Flugzeuge.<br />

Abgesehen von den Müggelbergen finden sich innerhalb der Kontur des energieäquivalenten Dauerschallpegels<br />

Leq(3,Tag) von 55 dB(A) keine Geländeerhöhungen von mehr als 20 bis 30 Metern. Die möglichen<br />

Auswirkungen der Topografie auf die Geräuschimmissionen sind somit deutlich geringer als 1<br />

dB(A). Dies gilt insbesondere auch für bebaute Gebiete wie den Ortsteil Müggelheim mit einer Höhe von<br />

maximal 20 bis 30 m über dem Niveau des umliegenden Geländes.<br />

Meteorologische Einflüsse werden bei der Berechnung von Langzeitmittelungspegeln grundsätzlich<br />

ausgeglichen. Beim äquivalenten Dauerschallpegel handelt es sich um einen derartigen Langzeitmittelungspegel.<br />

Bei der Berechnung von Maximalpegeln ist zu beachten, dass die Berechnungsergebnisse<br />

aufgrund der verwendeten Datengrundlage der AzB-DLR immer mittlere Maximalpegel darstellen.<br />

Meteorologische Einflüsse auf den Fluglärm bestehen insbesondere aufgrund der Beeinflussung von<br />

Flugrouten, da Starts und Landungen immer gegen den Wind erfolgen. Ferner wird die Schallausbreitungsdämpfung<br />

vom Flugzeug zu den Immissionsorten von meteorologischen Faktoren beeinflusst.<br />

Darüber hinaus bestehen auch Einflüsse auf das Steigverhalten der Flugzeuge, da die Triebwerksleistung<br />

mit steigender Temperatur geringer wird.<br />

Die Beeinflussung der Flugrouten durch meteorologische Einflüsse wird durch die auf dem amtlichen<br />

Gutachten des Deutschen Wetterdienstes beruhende Verteilung des Luftverkehrs zu 65 % auf die Betriebsrichtung<br />

West und zu 35 % auf die Betriebsrichtung Ost berücksichtigt.<br />

Die Abhängigkeit des Steigverhaltens von der Temperatur wäre nur unter Auswertung des realen Flugbetriebs<br />

mit einem Simulationsverfahren zu erfassen. Wie bereits dargelegt, scheitert die Anwendung<br />

eines Simulationsverfahrens in der Planungsphase eines Flughafens daran, dass die Vielzahl der erforderlichen<br />

Eingangsdaten noch nicht verfügbar ist.

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