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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 764 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Soweit für die Stellflächen und Frachthallen die Niederschlagswasserverbringung ausschließlich durch<br />

offenen Systeme festgelegt wird, wird einerseits eine direkte und leichte Kontrollierbarkeit gewährleistet<br />

und andererseits kann die oberste Luft erfüllte Bodenschicht zur Reinigung beitragen.<br />

Nach Abwägung der Interessen des Antragstellers an der Benutzung der Gewässer gegenüber den<br />

Interessen der Allgemeinheit am Gemeingut Wasser sind die Nebenbestimmungen unter Beachtung<br />

des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt.<br />

14.2.1.2.2 Zentrale Versickerungsmulde<br />

Die zentrale Versickerungsmulde dient der Regenwasserspeicherung und -versickerung in das Grundwasser<br />

aus verschiedenen Bereichen des Flughafengeländes, wie z. B. Straßen, Bahnanlagen, Überläufe,<br />

Bodenfilterabläufe, Flugbetriebsflächen und aus der Bauwasserhaltung. Sie befindet sich südlich<br />

der südlichen Start- und Landebahn und hat eine Gesamtlänge von 2.100 m. Die Breite der Mulde variiert<br />

zwischen 26 m und 48 m an der Wasserspiegelkante. Die maximale Einstautiefe liegt zwischen<br />

2,30 m am Ostende und 1,30 m am Westende. Die Versickerungskapazität wird mit 1 m³/s angegeben.<br />

Die Mulde hat ein Füllungsvolumen von 139.300 m³ und besitzt einen Auslauf in den Selchower Flutgraben.<br />

Das Konzept der Versickerungsmulde wurde gegenüber dem in den Antragsunterlagen aus dem Jahr<br />

1999 dargestellten modifiziert. Gemäß den ursprünglichen Antragsunterlagen sollte ein Teil des während<br />

der Baumaßnahmen gehobenen Grundwassers lediglich im östlichen Bereich der zentralen Versickerungsmulde<br />

reinfiltriert werden. <strong>Der</strong> Rest sollte im westlichen Selchower Flutgraben über Stauhaltung<br />

eingeleitet, bzw. in den Glasowbach und in den östlichen Flutgraben direkt eingeleitet werden.<br />

Als Maßnahme zur Eingriffsvermeidung des Brunnluchs ist nun vorgesehen, dass neben der Versickerung<br />

im östlichen Teil der Mulde, auch im westlichen Teil der Mulde Wasser versickert werden soll, um<br />

eine Grundwasserabsenkung im Brunnluch während der Baumaßnahme und bis zum Auslöschen des<br />

Absenktrichters zu verhindern. Die Versickerung im westlichen Muldenbereich soll entsprechend der<br />

„Modelluntersuchung zur Eingriffsvermeidung Brunnluch“ von WASY vom 21.02.2003 erfolgen. Nähere<br />

Ausführungen hierzu finden sich im Abschnitt B.III.7 „Ergänzende Anhörung zur Standortalternativendarstellung<br />

der Träger des Vorhabens“, ab Seite 263.<br />

Die Versickerung von Grundwasser sowie das Einleiten von Stoffen in ein Gewässer stellen nach § 2<br />

Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Ziff. 4 und 5 des WHG erlaubnispflichtige Gewässerbenutzungen dar.<br />

Die in der Erlaubnis aufgeführten Nebenbestimmungen sind erforderlich, um nachteilige Wirkungen für<br />

das Wohl der Allgemeinheit zu verhüten oder auszugleichen und um sicherzustellen, dass die der Gewässerbenutzung<br />

dienenden Anlagen nach den jeweils hierfür in Betracht kommenden Regeln der<br />

Technik errichtet und betrieben werden (§ 28 Abs. 2 BbgWG). Die festgesetzten Anforderungen an das<br />

über die Versickerungsmulde einzuleitende Wasser stellen sicher, dass schädliche Verunreinigungen<br />

oder sonstige nachteilige Veränderungen der Eigenschaften des Grundwassers nicht zu besorgen sind.<br />

Durch die Qualitätskontrolle des einzuleitenden Niederschlagswassers wird erreicht, dass eine Versickerung<br />

nur erfolgt, wenn die Anforderungen an die Einleitung in das Grundwasser erfüllt werden. Für<br />

diese Qualitätskontrolle ist es u. a. erforderlich, die in den Auflagen geforderten Grundwassermessstellen<br />

einzurichten.

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