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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil A - Verfügung <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 188 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

22) ALVF E8, ISAL-Nummer: 329610074<br />

Die ALVF E8 ist in das Rückbau- und Abrisskonzept einzubeziehen und bei der Baufeldfreimachung<br />

sind rückbaubegleitende Untersuchungen durchzuführen.<br />

23) ALVF E9, ISAL-Nummer: 329610075<br />

Bei Abriss sind die in der Nachuntersuchung festgestellten oberflächennahen Belastungsbereiche<br />

baubegleitend zu entsorgen.<br />

Es ist eine Abrisskonzeption zu erarbeiten. Sie ist mit der unteren Bodenschutzbehörde und der<br />

Planfeststellungsbehörde abzustimmen.<br />

24) ALVF E10, ISAL-Nummer: 329610076<br />

Es ist eine Abrisskonzeption zu erarbeiten. Sie ist mit der unteren Bodenschutzbehörde und der<br />

Planfeststellungsbehörde abzustimmen.<br />

Für den Teilbereich des rechtsseitigen Grundstücks sind ggf. nach der Entsorgung, in Abhängigkeit<br />

von der Deklaration, in entsprechenden Flächenbereichen Beprobungen des Bodens vorzunehmen.<br />

Inwieweit das erforderlich ist, ist mit der unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen.<br />

25) ALVF E11, ISAL-Nummer: 329610079<br />

Es ist eine Abrisskonzeption zu erarbeiten. Sie ist mit der unteren Bodenschutzbehörde und der<br />

Planfeststellungsbehörde abzustimmen.<br />

Beim Rückbau der Trafostation auf diesem Gelände sind bei Auffälligkeiten im Boden abrissbegleitende<br />

Untersuchungen des Bodenreiches durchzuführen.<br />

26) ALVF E14, ISAL-Nummer: 329610720<br />

Beim Abriss sind baubegleitende Untersuchungen durchzuführen. Vorab ist eine Abrisskonzeption<br />

zu erstellen, die mit der unteren Abfallwirtschaftsbehörde/unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen<br />

ist.<br />

Die konkrete Zuordnung der gelagerten Materialien soll im Zuge der Entsorgung aushubbegleitend<br />

durch rückbaubegleitende Analysen nach LAGA vorgenommen werden. Die Entsorgung der Wellasbestabfälle<br />

hat nur auf dafür zugelassenen Siedlungsabfall- oder Monodeponien zu erfolgen. Es<br />

sind die Bestimmungen den LAGA-Merkblattes „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ vom 05.09.1995<br />

einzuhalten.<br />

27) ALVF ISAL-Nummer: 329610078<br />

Die Messstelle E7-016 ist einmalig in das altlastenbezogene Grundwassermonitoring einzubeziehen.<br />

Das chemische Analysenprogramm muss die Parameter LHKW, PAK und Nitrat umfassen.

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