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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 633 von 1171<br />

- Operationelle Verfahren<br />

Die bekanntesten Operationellen Verfahren sind die lärmarmen An- und Abflugverfahren, die im<br />

ICAO Dokument 8168 „Procedures for Air Navigation Services - Aircraft Operations" (PANS-OPS)<br />

beschrieben sind. Weiterhin fallen unter operationelle Verfahren u. a. die Vorgabe, bestimmte Flugwege<br />

einzuhalten, und die Aufforderung, bestimmte Lande- bzw. Startbahnen zu nutzen.<br />

Bei der Einführung operationeller Maßnahmen ist zu beachten, dass die Vorgabe bestimmter operationeller<br />

Verfahren für diejenigen Flugzeuge, die aufgrund technischer Gegebenheiten diese operationellen<br />

Verfahren nicht erfüllen können, einem Verbot für diese Flugzeuge gleichkommt. <strong>Der</strong> Übergang<br />

von operationellen Verfahren zu Verboten/Einschränkungen (s. u.) ist fließend.<br />

- Verbote/Einschränkungen von Flugbewegungen<br />

Verbote/Einschränkungen sind alle Maßnahmen, welche die Lande- oder Startmöglichkeiten von<br />

Flugzeugen am Flughafen einschränken oder gänzlich beschränken. Zwar stehen innerhalb des Balanced<br />

Approach Konzeptes alle vier Hauptelemente gleichwertig nebeneinander, dennoch kommt<br />

den Verboten/Einschränkungen eine Sonderstellung zu. Die ICAO Mitgliedstaaten sind aufgefordert,<br />

vor der Einführung von Verboten/Einschränkungen zu überprüfen, ob gleiche Ergebnisse nicht<br />

durch Maßnahmen der anderen Elemente erzielt werden können. Verbote/Einschränkungen gliedern<br />

sich in zwei Schwerpunkte:<br />

• Verbote/Einschränkungen für Luftfahrzeuggruppen, die bestimmten Lärmcharakteristiken unterliegen.<br />

• Verbote/Einschränkungen für den gesamten Luftverkehr an einem Flughafen (Beschränkung<br />

der maximalen Bewegungszahlen),<br />

Die Verbote/Einschränkungen können auf bestimmte Tageszeiten, Lande- und Startbahnen, usw.<br />

beschränkt werden. Potenzielle Maßnahmen sind neben der allgemeinen Beschränkung der Bewegungszahlen<br />

z. B. Nachtflugverbote/-einschränkungen, Lärmkontingentierung.<br />

Die Leitlinien zum „Balanced Approach“ sind ein Hilfsmittel, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung<br />

des Balanced Approach Konzeptes zu unterstützen. Sie haben keinen bindenden Charakter. Außerdem<br />

ist auch der Wortlaut der den Leitlinien zu Grunde liegenden Resolution und ihrer Appendices zu beachten.<br />

So werden Vokabeln wie „urges“, „encourages“, „invites“ und „calls upon“ verwendet. Diese Formulierungen<br />

deuten darauf hin, dass eine strikte Bindung im Rechtssinn nicht beabsichtigt war. Dennoch<br />

berücksichtigt die Planfeststellungsbehörde bei der Beurteilung der zu erwartenden Lärmbelastung, bei<br />

der Abwägung der Lärmschutzbelange und der Festsetzung von Schutzauflagen das Prinzip des „Balanced<br />

Approach“ als einen international anerkannten Weg zum Ausgleich zwischen den Schutzbelangen<br />

der betroffenen Anwohner und den wirtschaftlich und verkehrspolitischen Interessen des auszubauenden<br />

Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld.<br />

Die oben beschriebenen einzelnen Schritte stellen sich aus Sicht der Planfeststellungsbehörde bei der<br />

Prüfung der Zulassung des Ausbaus des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld im Ergebnis wie folgt<br />

dar:

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