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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 772 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

3 m und 8 m. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass das Grundwasser unter dem weichsel- und saaleglazialen<br />

Geschiebemergel gespannt ist.<br />

14.2.2.1 Baubedingte Auswirkungen<br />

Zur Ermittlung und Darstellung der Auswirkungen der Flughafenerweiterung auf das Grundwasser haben<br />

die Träger des Vorhabens ein gekoppeltes Oberflächenwasser-Grundwassermodell entwickeln<br />

lassen. Mit diesem werden die potenziellen Auswirkungen der Grundwasserhebung und Wiederversickerung<br />

während der Baumaßnahmen des Flughafenausbaus und die potenziellen Auswirkungen des<br />

ausgebauten Flughafens auf die Grundwasserverhältnisse, insbesondere die Regenwasserversickerung<br />

simuliert. In weiteren Modellsimulationen wurde ermittelt, mit welchen Maßnahmen die Auswirkungen<br />

des Vorhabens minimiert werden können, z. B. Stützung des Wasserhaushaltes Brunnluch und wie das<br />

Grundwassermonitoring bezüglich der Anforderungen optimiert werden kann.<br />

Um der Gefahr baubedingter Beeinträchtigungen des Grundwassers entgegenzuwirken, hat die Planfeststellungsbehörde<br />

Auflagen verfügt. Trotz dieser Vorkehrungen verbleibt ein geringes Restrisiko für<br />

Grundwasserverunreinigungen, in den Bereichen, in denen Grundwasser bauzeitlich freigelegt wird. Bei<br />

möglichen Verunreinigungen ist entsprechend dem noch vor Baubeginn zu erstellenden Havarieplan zu<br />

reagieren. Es ist zu erwarten, dass aufgrund der geringen Mengen an eingesetzten wassergefährdenden<br />

Stoffen und der umgehend zu ergreifenden Maßnahmen nur punktuelle Grundwasserverunreinigungen<br />

auftreten können, die mit technischen Maßnahmen beherrschbar sind.<br />

14.2.2.1.1 Grundwasserhebung<br />

Die beantragte Grundwasserabsenkung ist notwendig zur Erstellung der Baugruben für<br />

- die Fernbahntrasse ca. km 4,518 bis 8,854 und die S-Bahntrasse ca. km 104,600 bis 107,846 (beim<br />

Bau weiterer Tröge, z. B. Berliner Außenring, ist nicht mit einer Grundwasserabsenkung zu rechnen),<br />

- das Terminal, die Satelliten und den Tower.<br />

<strong>Der</strong> Ausbau des Flughafens schließt den Bau der o. g. Bauwerke ein, deren Sohle tiefer zu gründen ist,<br />

als der gemessene Grundwasserspiegel. Die Baumaßnahmen hierfür sollen vorwiegend in offenen Baugruben<br />

mit Grundwasserhaltung durchgeführt werden.<br />

Das Eintauchen von baulichen Anlagen in das Grundwasser stellt nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des WHG erlaubnispflichtige<br />

Gewässerbenutzungen dar. Durch das Eintauchen und die damit verbundene Beeinflussung<br />

der Grundwasserströmungsverhältnisse kann es zum lokalen Aufstauen und Absenken gegenüber<br />

den natürlichen Grundwasserständen kommen. Die Modelluntersuchungen zeigen zwar, dass<br />

es zu keinen anlagebedingten Änderungen des lokalen Grundwasserstandes größer 0,5 m außerhalb<br />

des Betriebsgeländes des Flughafens durch die in Band E Kapitel 10.7 genannten Bauwerke kommen<br />

wird. Um dies jedoch auch für die Bauphase sicherzustellen, wurde eine entsprechende Nebenbestimmung<br />

aufgenommen. Die Grundwasserberührung der baulichen Anlagen ist in der Tabelle 10-23 im<br />

Erläuterungsbericht Band E S. 268 A dargestellt.<br />

Für Teile der Bahntrasse zwischen ca. km 1,75 - 4,52 und km 12,30 und 13,35 ist eine Trogbauweise<br />

geplant, während für den Bereich der Bahntrasse zwischen ca. 4,518 km bis ca. 8,253 km und der teil-

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