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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1153 von 1171<br />

5.5 Schutzgut Boden<br />

5.5.1 Beeinträchtigung durch Verlust oder Minderung von Bodenfunktionen<br />

<strong>Der</strong> geplante Flughafenausbau wird durch Versiegelungen zu einem erheblichen Verlust von Böden und<br />

ihren ökologischen Funktionen auf einer Fläche von insgesamt 481 ha führen.<br />

Neben der dauerhaften Versiegelung kommt es durch die Anlage von Baubetriebsflächen und Baustraßen<br />

auch außerhalb des anlagenbedingte Flächenumgriffs zu bauzeitlichen Flächenversiegelungen<br />

und/oder Bodenverdichtungen. Durch Abgrabungen und Aufschüttungen sowie durch die Maßnahmen<br />

zur Böschungsgestaltung und zum Gewässerausbau auf den übrigen vom Vorhaben in Anspruch genommenen<br />

Flächen wird der Aufbau der Böden mehr oder weniger tiefgreifend gestört. Auch durch<br />

Rekultivierung können die Funktionen der betroffenen Böden in ihrer derzeitigen Form nicht wieder<br />

hergestellt werden, so dass eine dauerhafte Minderung der Bodenfunktionen eintritt. Hiervon betroffen<br />

sind weit überwiegend Böden mit einer geringen bzw. mittleren funktionalen Bedeutung. Auf kleineren<br />

Flächen kommt es zu einer Funktionsminderung von Böden mit hoher funktionaler Bedeutung.<br />

Durch Nebenbestimmungen im Kapitel Natur und Landschaft werden baubedingte Auswirkungen so<br />

weit minimiert, dass weitere Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden nicht zu erwarten sind.<br />

5.5.2 Potenzielle Beeinträchtigung von Böden durch bauzeitliche Grundwasserabsenkungen<br />

Mögliche Beeinträchtigungen durch vorhabensbedingte Grundwasserabsenkungen können durch Monitoringmaßnahmen<br />

erkannt und durch geeignete Maßnahmen vermieden werden (siehe auch Abschnitt<br />

C.II.15 „Natur und Landschaft“, ab Seite 786).<br />

Durch die Maßnahmen zur Vermeidung potenzieller oberflächennaher Grundwasserabsenkungen in der<br />

„Glasowbachniederung“ werden potenzielle Beeinträchtigungen der wertvollen Niedermoore und Humusgleye<br />

in der Glasowbachniederung ausgeschlossen.<br />

Für die betroffenen Niedermoore in der Waltersdorfer Flutgrabenaue ist nach der ergänzten Fassung<br />

des LBP im ungünstigsten Fall für maximal 18 Monate eine Grundwasserabsenkung von max. 0,25 m<br />

zu erwarten. Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden sind wegen der kurzen Dauer der möglichen<br />

Absenkung nicht zu erwarten. Zudem wird durch die wasserbaulichen Maßnahmen am östlichen Selchower<br />

Flutgraben in der Betriebsphase eine Anhebung der Grundwasserstände bewirkt, so dass durch<br />

das Vorhaben insgesamt langfristig eine Stabilisierung der Niedermoorböden sichergestellt wird<br />

5.5.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für verbleibende Beeinträchtigungen<br />

Die Planung wurde hinsichtlich der Vermeidung und Minimierung der Flächeninanspruchnahme durch<br />

Versiegelungen, Abgrabungen und Aufschüttungen optimiert. So wird mit der gewählten Bahnvariante<br />

und dem geplanten Flughafenlayout im Vergleich zu anderen geprüften Varianten auch eine Minimierung<br />

der Flächeninanspruchnahme erreicht. Die Inanspruchnahme von Böden für die Verkehrsanbindung<br />

wird unter anderem durch die Nutzung vorhandener Straßen und die parallele Führung der S-<br />

Bahnanbindung zu bestehenden Trassen verringert. Die Bündelung der Trassen für die technische Infrastruktur<br />

trägt ebenfalls zur Verringerung der Eingriffe in Böden bei. Weitere Möglichkeiten, mit denen<br />

der Verlust von Böden und Bodenfunktionen weiter reduziert werden könnte, sind nicht erkennbar. Beeinträchtigungen<br />

von Böden und ihre Funktionen im Naturhaushalt durch Aufschüttungen und Abgra-

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