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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 341 von 1171<br />

verkehrs- und umweltpolitisch unerwünschte Folge, dass der Flughafen weitgehend vom Individualverkehr<br />

angefahren wird.<br />

2.3.3 Künftige Verkehrsanbindung des Flughafens<br />

Mit einer zweigleisigen Durchbindung der Trasse zwischen dem Berliner Außenring zum Flughafenbahnhof<br />

und zur Görlitzer Bahn wird eine flexiblere Nutzung der Berliner Eisenbahninfrastruktur erzielt<br />

und betriebliche Engpässe, die sich bei Beibehaltung der vorhandenen Infrastruktur ergeben würden,<br />

können vermieden werden.<br />

Die Schienenanbindung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld ist in zwei Planungsabschnitte unterteilt.<br />

Den ersten Abschnitt bildet die hier planfestgestellte Anbindung in westlicher Richtung, die etwa<br />

zu einem Drittel bereits den Ostabschnitt mit umfasst. Gemäß dem Antrag der Bahn wurde für die Ostanbindung<br />

ab Baukilometer 10,8+30 nachträglich ein eigener Planfeststellungsabschnitt gebildet, weil<br />

Entscheidungsreife noch nicht geben war. Die Auswahl der Abschnittsgrenze orientiert sich an dem<br />

durch den Neubau der BAB 113n gesetzten Zwangspunkt der Autobahnbrücke über die östliche Schienenanbindung.<br />

Zu den näheren Einzelheiten wird auf den Abschnitt C.I „Verfahrensrechtliche Bewertung“,<br />

ab Seite 283, verwiesen.<br />

Um den Schienenpersonenverkehr und den Flugverkehr durch kurze Wege miteinander zu verbinden,<br />

ist der neue Flughafenbahnhof unmittelbar unter dem Abfertigungsterminal angeordnet und von allen<br />

Bahnsteigen direkt mit diesem verknüpft. <strong>Der</strong> Flughafenbahnhof kann von allen bestehenden Zuggattungen<br />

angefahren werden und ist an dem prognostizierten Verkehrsaufkommen auf der Schiene nach<br />

dem Endausbau des Flughafens ausgerichtet. Die mit der Bahn anreisenden Flugpassagiere aus den<br />

Hauptaufkommensgebieten Berlin und Brandenburg benutzen hauptsächlich den S-Bahn und Regionalverkehr<br />

(siehe dazu auch Punkt 1.1.5 des Erläuterungsberichts Verkehrsanbindung Schiene, Antrag,<br />

Band D 1). Dem ICE-Verkehr aus entfernt liegenden Aufkommensgebieten wird durch die planfestgestellten<br />

Bahnsteiglängen von 405 m Rechnung getragen.<br />

Zudem wird der Güteranschluss über die Strecke Berlin-Grünau - Berlin-Schönefeld Süd neu gestaltet<br />

und an die Anforderungen des größeren Frachtumschlages angepasst.<br />

2.3.4 Anbindung an das bestehende und weiterführende Schienennetz<br />

Die planfestgestellte Schienenverbindung ist im Zusammenhang mit dem bestehenden und weiterführenden<br />

Schienennetz zu sehen. Sie verknüpft und kanalisiert die Schienenverkehrsströme und schafft<br />

eine kapazitätsgerechte Fernverkehrsanbindung. Mit ihr wird die Anbindung an das übergeordnete<br />

Schienennetz, u. a. die Dresdner Bahn und die Görlitzer Bahn über den Berliner Außenring als verteilendes<br />

Netzelement und die das Land Brandenburg erschließenden, aus Berlin herausführenden Radialstrecken<br />

sichergestellt.<br />

Die Dresdner Bahn ist Teil des für den Eisenbahnknoten Berlin im zentralen Bereich entwickelten und<br />

gegenwärtig in der Entstehung befindlichen sogenannten „Pilzkonzepts“. <strong>Der</strong> Knoten Berlin ist Bestandteil<br />

des Bedarfsplanes für Bundesschienenwege und in der Anlage zu § 1 BSchwAG Ziff. 1b (vordringlicher<br />

Bedarf, neue Vorhaben) als Nr. 28 aufgeführt. Die gesetzliche Bedarfsfeststellung wird zusätzlich<br />

untermauert durch den von der Bundesregierung aufgestellten Bundesverkehrswegeplan 2003, in dem<br />

Berlin als Großknotenbereich ausgewiesen ist (siehe Bundesverkehrswegeplan 2003, Beschluss der<br />

Bundesregierung vom 2. Juli 2003, S. 73, Abb. 7).

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