03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil A - Verfügung<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 145 von 1171<br />

Die Probeentnahme ist als qualifizierte Stichprobe zu nehmen. Sie umfasst somit mindestens fünf<br />

Stichproben, die in einem Zeitraum von höchstens zwei Stunden im Abstand von nicht weniger als<br />

zwei Minuten entnommen und gemischt werden.<br />

Analysen- und Messverfahren<br />

Die Schadstoffkonzentration ist aus der homogenisierten Gesamtprobe nach den in der Abwasserverordnung<br />

(AbwV) in der jeweils gültigen Fassung genannten Analysen- und Messverfahren (Anlage<br />

zu § 4 AbwV) zu bestimmen.<br />

Diese wasserrechtliche Erlaubnis gilt bis zum Jahr 2025.<br />

2) Einleitstelle Glasowbach<br />

Örtliche Lage der Einleitstelle Glasowbach<br />

Gewässer: Glasowbach<br />

Bundesland: Brandenburg<br />

Kreis: Landkreis Dahme-Spreewald<br />

Gemeinde: Gemeinde Schönefeld, Ortsteil Selchow<br />

ETRS 89<br />

HW: 5 801 807<br />

RW: 3 394 770<br />

Überwachungswerte an der Einleitstelle Glasowbach<br />

Für die Einleitung von gereinigtem Niederschlagswasser in den Glasowbach werden unter Beachtung<br />

der standortspezifischen Bedingungen folgende Überwachungswerte an der Probeentnahmestelle<br />

festgelegt:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!