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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 866 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

im Kapitel Wasserwirtschaft abgesichert. Dort wird eine optimierte Versickerung in Abstimmung mit den<br />

Fachbehörden zur Vermeidung von Auswirkungen der Grundwasserabsenkung im FFH-Vorschlagsgebiet<br />

„Brunnluch“ verbindlich festgelegt.<br />

Die optimierte Versickerung beinhaltet eine Versickerung von gehobenem Grundwasser in der Bauphase<br />

und bis zum Abklingen des Absenktrichters auch im westlichen Teil der Versickerungsmulde. Nach<br />

der Vorstellung der Träger des Vorhabens kann dies durch eine Abtrennung des westlichen Teils der<br />

Sickermulde mit Sandsäcken und Schaffung einer hydraulischen Verbindung zwischen der oberen bindigen<br />

Bodenschichten und dem liegenden Grundwasserleiter erreicht werden. Nach Beendigung der<br />

Baumaßnahmen wird die Versickerungsmulde mit Niederschlagswasser beschickt. Um sicherzustellen,<br />

dass auch bei extremer Trockenheit ausreichend Wasser zur Versickerung zur Verfügung steht, werden<br />

für einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren nach Beendigung der Baumaßnahmen drei Brunnen weiter betrieben.<br />

Nach den Darstellungen in der FFH Verträglichkeitsuntersuchung „Brunnluch“ reicht eine Förderleistung<br />

von 50 m 3 /h dazu aus.<br />

In der Betriebsphase kann durch die Versickerung von gereinigtem Niederschlagswasser in den westlichen<br />

Teil der Sickermulde (Variante V5 der Modelluntersuchung) ein Grundwasseranstieg von bis zu 5<br />

cm für die nördlichen Bereiche des Brunnluchs erreicht werden. Eine entsprechend optimierte Versickerung<br />

ist in der Nebenbestimmung A.II.9.1.10 „Stützung des Wasserhaushalts im FFH Gebiet „Brunnluch“<br />

während Betriebsphase“, ab Seite 116, festgeschrieben. Dadurch können sogar positive Auswirkungen<br />

auf die Schutzziele des FFH-Vorschlagsgebiets „Brunnluchs“ erreicht werden.<br />

Durch die geplanten Vermeidungsmaßnahmen können nachhaltige erhebliche Beeinträchtigungen auf<br />

die Lebensraumtypen 6410 „Pfeifengraswiesen“ und 6430 „Feuchte Hochstaudenfluren“ ausgeschlossen<br />

werden, da die Grundwasserabsenkung im FFH-Vorschlagsgebiet „Brunnluch“ durch die Wiederversickerung<br />

des gehobenen Grundwassers vermieden werden kann. Nach Fertigstellung des Flughafens<br />

soll hier auch das Niederschlagswasser des Flughafengeländes versickert werden.<br />

Um die erfolgreiche Umsetzung der Infiltrationskonzepte nachzuweisen und zu kontrollieren, wird für die<br />

Dauer der Grundwasserabsenkung bis zum Auslöschen des Absenktrichters ein Grundwassermonitoring<br />

durchgeführt. Die entsprechenden Grundwassermessstellen sind am Nordrand des Brunnluchs<br />

sowie im Brunnluch selbst vorzusehen. Die Überwachung des zu versickernden Wassers stellt sicher,<br />

dass kein belastetes Wasser versickert wird. Die erforderlichen Auflagen sind in den Nebenbestimmungen<br />

A.II.12.3.1 „Zentrale Versickerung von Niederschlagswasser“ des Kapitels Wasserwirtschaft aufgenommen<br />

worden.<br />

Das oben hinsichtlich des FFH-Vorschlagsgebiets „Glasowbachniederung“ im Einzelnen geschilderte<br />

Biotopmonitoring umfasst auch den Bereich des FFH-Vorschlagsgebiets „Brunnluch“. Es dient auch hier<br />

der Beweissicherung, dass das Vorhaben nicht zu Veränderungen der Ausprägung der Lebensraumtypen<br />

„Pfeifengraswiesen“ und „feuchte Hochstaudenfluren“ führt. <strong>Der</strong> Lebensraumtyp 6410 „Pfeifengraswiesen“<br />

wird über die Biotopmonitoringmessstellen Nr. 9 und 10 beobachtet, der Lebensraumtyp<br />

6430 „feuchte Hochstaudenfluren“ wird über die Biotopmonitoringmessstelle Nr. 11 kontrolliert.<br />

15.2.3.2.7 Keine verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen<br />

<strong>Der</strong> Flughafenausbau führt somit zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der für das FFH-Gebiet<br />

„Brunnluch“ relevanten Lebensräume. Die für den Schutzzweck und Erhaltungsziele des FFH-<br />

Vorschlagsgebiets „Brunnluch“ maßgeblichen Bestandteile werden nicht beeinträchtigt. Die Flächen der<br />

vorkommenden natürlichen Lebensräume bleiben erhalten. Durch die Infiltration von Oberflächenwasser

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