03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 833 von 1171<br />

schaftlichen Pächtern in der Region eng zusammen. Die vorgesehenen Extensivierungsmaßnahmen<br />

lassen sich mit der landwirtschaftlichen Nutzung gut vereinbaren. <strong>Der</strong> Erwerb von Volleigentum ist zur<br />

Sicherung der Flächen überdies nicht nötig.<br />

Es ist mithin nicht zu befürchten, dass die noch offen gebliebenen Probleme auf Kosten der Ausgewogenheit<br />

der Planung ungelöst bleiben. Die einschlägigen öffentlichen und privaten Belange werden<br />

durch den Vorbehalt nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt.<br />

Es kommt auch nicht darauf an, dass es möglich gewesen wäre, die Planungsentscheidung insgesamt<br />

zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen. Da die Hauptsache nämlich schon entscheidungsreif ist und der<br />

offen gehaltene Einzelkonflikt die Hauptsache auch nicht mehr in Frage zu stellen vermag, gebietet die<br />

Verfahrensökonomie, die Planungsentscheidung jetzt schon zu treffen. Zudem duldet die mit der Entscheidung<br />

angestrebte Lösung der Verkehrsprobleme vernünftigerweise keinen weiteren Aufschub. <strong>Der</strong><br />

Luftverkehrsbedarf steigt stetig an. Eine sachgerechte Bewältigung ist im bestehenden Flughafensystem<br />

mit drei Standorten nicht möglich; C.II.2 „Planrechtfertigung“, ab Seite 327.<br />

15.1.11.4 Ausführungsplanung/Abschluss/Erfolgskontrollen für die Maßnahmen in der Zülowniederung<br />

Mit der abschließenden Entscheidung über die Einzelmaßnahmen wird auch über den Abschluss der<br />

Maßnahmen, die landschaftspflegerische Ausführungsplanung, die Erfolgskontrollen und ähnliches<br />

entschieden werden.<br />

Die vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung geforderte Festlegung von Details –<br />

wie die Fortführung einer gleichwertigen, extensiven Weidenutzung im Falle der Nichtverfügbarkeit einer<br />

Schafsherde zur Schafsbeweidung - ist nach Meinung der Planfeststellungsbehörde daher momentan<br />

nicht notwendig.<br />

Die von Fachbehörden geforderte Konkretisierung der Maßnahmenkomplexe erfolgt durch die ergänzende<br />

Entscheidung. In diesem Rahmen sind auch die ebenfalls geforderten entsprechenden Erfolgskontrollen<br />

(z. B. Forderung nach Nachweis über die Anzahl der erfolgreichen Baumpflanzungen) festzulegen.<br />

Eine Festlegung von Fristen zur Umsetzung und Abschluss der Maßnahmen in der Zülowniederung<br />

kann erst mit der abschließenden Entscheidung über die Einzelmaßnahmen erfolgen. Forderungen<br />

nach einer früheren Umsetzung der Maßnahmenkomplexe sind zurückzuweisen. Ohne eine konkrete<br />

Durchplanung der Einzelmaßnahmen und dauerhafte Sicherung der Flächen ist eine Umsetzung des<br />

Maßnahmekonzeptes nicht möglich. Da es sich um Ersatzmaßnahmen handelt, bei denen der räumliche<br />

und zeitliche Bezug zum Eingriff gelockert ist, ist diese Regelung auch fachlich vertretbar.<br />

15.1.12 Ausgleichsabgabe für Versiegelungen<br />

Hinsichtlich der Versiegelung von Boden ist keine Vollkompensation möglich. Insofern ist eine Ausgleichsabgabe<br />

für Versiegelungen aufzuerlegen.<br />

Gemäß § 15 BbgNatSchG a.F. hat der Verursacher eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, wenn eine<br />

Ersatzmaßnahme nach Art des Eingriffs nicht möglich ist oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen<br />

nicht vorgenommen werden kann. Dass dies hier der Fall ist, wurde bereits hinsichtlich der geprüften<br />

Vorschläge zur Entsiegelung dargelegt. Die Träger des Vorhabens haben alle Entsiegelungsvorschläge<br />

umfangreich recherchiert und konnten als Ergebnis mehrerer Prüfschritte nachweisen, dass im

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!