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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 735 von 1171<br />

ten Um- und Abbaureaktionen schon in der Luft unterliegen und sich auch im Boden fortsetzen, an denen<br />

sich Mikroorganismen beteiligen. In der ferneren Umgebung verkehrsbelasteter Bereiche verringern<br />

sich die Konzentrationen so sehr, dass ein toxischer oder sonst schädigender Effekt ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

11.4.4 Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere<br />

Die Planfeststellungsbehörde ist zu der Auffassung gelangt, dass trotz der zunehmenden Luftimmissionen,<br />

die infolge des Vorhabens entstehen, die Auswirkung auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere gering<br />

sind und somit auch keine Beeinträchtigung der Landwirtschaft hervorgerufen wird.<br />

Zunächst ist zu beachten, dass der Grenzwert für NOx zum Schutz der Vegetation (30 µg NO2/m 3 ) auch<br />

nach dem feinauflösenden MISKAM-Modell außerhalb des Flughafengeländes nur entlang der<br />

BAB 113n und der B 179 in einem Bereich bis zu maximal 100 m neben der Fahrbahn überschritten<br />

werden kann. Zusätzlich erfüllen diese Bereiche nicht das Kriterium der Quellenferne (5 km von bebauten<br />

Gebieten, Industrieanlagen und Straßen entfernt), das für den Grenzwert für die Vegetation der<br />

22. BImSchV gilt. Obst- und Gemüseanbau im näheren Straßenraum der BAB 113n sind gegenüber<br />

düngend wirkenden Stickstoffen nicht als empfindliche Vegetation anzusehen. Beeinträchtigungen des<br />

Anbaus oder auch gesundheitliche Risiken durch Verzehr dieser Früchte sind nicht zu erwarten.<br />

Artenverschiebungen durch eutrophierende Einwirkung infolge vorhabensbedingter, atmosphärischer<br />

Nitratauswaschung werden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht eintreten. Bei einer angenommenen<br />

durchschnittlichen Depositionsgeschwindigkeit von 0,2 cm/s ergibt sich für die Deposition von NO2-<br />

Stickstoff ein Wert von maximal ca. 8,06 kg N/ha x a auf dem Flughafengelände. Für die Flächen außerhalb<br />

des Flughafens und seines nahen Umfeldes sowie außerhalb der näheren Straßenumgebung<br />

ist ein Wert von 1,13 kg N/ha x a zu erwarten. Ab etwa 5 km Entfernung zum Flughafen liegt der Wert<br />

unter 0,48 kg N/ha x a. Angaben für Stickstoff „critical loads“ für verschiedene Ökosysteme werden mit<br />

7 bis 20 kg N/ha x a bei bodensauren Nadelwäldern, 10 bis 20 kg N/ha x a bei bodensauren Laubwäldern,<br />

15 bis 22 kg N/ha x a bei Heiden im Tiefland sowie 20 bis 35 kg N/ha x a bei mesotrophen<br />

Feuchtgebieten angegeben (Stellungnahme MLUR 29.01.2004). Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass<br />

die prognostisch maximal zu erwartenden Stickstoffdepositionen in Flughafenumgebung wesentlich<br />

unterhalb der „critical loads“ liegen. Es besteht daher kein Grund zur Annahme, dass für die Biotope in<br />

Flughafenumgebung durch stickstoffhaltige Immission eine Gefahr besteht.<br />

Entgegen der Befürchtung verschiedener Einwender, ist die Planfeststellungsbehörde daher auch nicht<br />

der Auffassung, dass durch die Einwirkung von Immissionen eine Zerstörung von Naturschutzgebieten<br />

oder FFH-Gebieten erfolgt.<br />

Die eutrophierungsempfindlichen Pfeifengraswiesen (FFH-Lebensraum) liegen außerhalb des Gebietes,<br />

in dem höhere Immissionswerte für N-Stickstoff erwartet werden können. Sie werden durch atmosphärische<br />

Nitratauswaschung nicht gefährdet. Die Immissionswerte von Stickstoff stellen nach Auffassung<br />

der planfeststellenden Behörde auch keine Gefahr für die in der Umbebung des Flughafens befindlichen<br />

sonstigen Schutzgebiete und nach § 32 Brandenburgisches Naturschutzgesetz geschützten Biotope<br />

dar.<br />

Auch für die Landwirtschaft werden die Immissionen keine Nachteile mit sich bringen. Bereits bei extensiver<br />

Grünlandnutzung wird hier mit Düngemengen im Höhe von 129 kg N/ha gerechnet. Die durch<br />

Immissionen bedingten Stickstoffeinträge liegen weit darunter.

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