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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 865 von 1171<br />

15.2.3.2.2 Schutz- und Erhaltungsziele sowie maßgebliche Bestandteile<br />

Für das Brunnluch wurde der Erhalt und Schutz der o. g. vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang<br />

I der FFH-Richtlinie als Schutz- und Erhaltungsziele formuliert.<br />

Als maßgebliche Bestandteile sind demzufolge die Vorkommen der Lebensraumtypen nach Anhang I<br />

und die sie prägenden Standortfaktoren zu betrachten.<br />

15.2.3.2.3 Die Wirkungen des Vorhabens<br />

Das Vorhaben kann sich über baubedingte Grundwasserabsenkungen sowie durch die Einträge betriebsbedingter<br />

Luftschadstoffe in das Gebiet „Brunnluch“ potenziell auswirken.<br />

15.2.3.2.4 Unmittelbare und mittelbare Auswirkungen des Projekts auf die maßgeblichen Bestandteile<br />

des Gebiets<br />

Nach den im Rahmen des ursprünglichen Planfeststellungsantrags vorgelegten Modelluntersuchung<br />

würde es 2 ½ Jahre nach Baubeginn zu Grundwasserabsenkungen von ca. 0,2 m im Hauptgrundwasserleiter<br />

kommen. Diese Absenkung würde auch den oberflächennahen Grundwasserleiter beeinflussen,<br />

so dass von direkten Auswirkungen auf die Vegetation des Brunnluchs auszugehen wäre.<br />

Nachhaltige erhebliche Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen 6410 „Pfeifengraswiesen“ und 6430<br />

„Feuchte Hochstaudenfluren“ durch den Eintrag von Luftschadstoffen können ausgeschlossen werden.<br />

Grundsätzlich sind nur die Stickstoffeinträge betrachtenswert. Das Vorhaben führt jedoch zu keiner<br />

Überschreitung der nach dem critical load concept zu berücksichtigenden Werte. <strong>Der</strong> Vegetationsgrenzwert<br />

der 22. BImSchV wird nur im absoluten Nahbereich (maximal 100 m) entlang der BAB 113n<br />

und der B 179 überschritten. Somit ist das „Brunnluch“ nicht betroffen (vgl. Abschnitt C.II.11<br />

„Luftreinhaltung“, ab Seite 707).<br />

15.2.3.2.5 Auswirkungen im Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

Summationswirkungen mit anderen hinreichend konkreten Vorhaben ergeben sich nicht. <strong>Der</strong>artige<br />

Auswirkungen anderer Projekte sind im Hinblick auf das FFH-Vorschlagsgebiet „Brunnluch“ nicht zu<br />

erkennen.<br />

15.2.3.2.6 Vermeidungsmaßnahmen<br />

Die Träger des Vorhabens haben aus Sicht der Planfeststellungsbehörde plausibel und nachvollziehbar<br />

dargestellt, dass durch Vermeidungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele<br />

sicher verhindert werden können. Diese Maßnahmen sind in den Nebenbestimmungen dieses<br />

Kapitels in Verbindung mit den Nebenbestimmungen des Kapitels Wasserwirtschaft festgeschrieben.<br />

Über die Versickerungsmulde soll während der Bauzeit ein Teil des zur Grundwasserabsenkung geförderten<br />

Wassers reinfiltriert werden. Hierzu wurden in der Modelluntersuchung „Eingriffsvermeidung<br />

Brunnluch“ vom 21.02.2003 in weiteren Modellrechnungen Varianten für eine optimierte Versickerung<br />

ermittelt, bei denen die zu erwartende Grundwasserabsenkung im Brunnluch verhindert wird. Die optimierte<br />

Versickerung ist durch die Nebenbestimmungen A.II.9.1.13 „Potenzielle Beeinträchtigungen<br />

durch Grundwasserabsenkungen“ sowie A.II.12.3.1 „Zentrale Versickerung von Niederschlagswasser“

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