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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 917 von 1171<br />

Brandenburg verfügt über ca. 1.330.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, die sich aus ca. 3/4 Ackerland<br />

und 1/4 Wiesen und Weiden zusammensetzt. Zusammen mit ca. 1.000.000 ha Wald und ca.<br />

40.000 ha gärtnerisch genutzter Fläche macht das 80 % der Gesamtfläche des Landes aus.<br />

Im Jahr 2003 waren im Land Brandenburg 42.100 Personen in der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau<br />

und Binnenfischerei beschäftigt. <strong>Der</strong> Anteil an landwirtschaftlichen Erwerbstätigen betrug im<br />

Landesmittel 4,2 %; in ländlichen Gebieten mit ca. 10 % erheblich mehr.<br />

Nach der Wende - im Jahr 1990 - waren in der Landwirtschaft 179.300 Personen beschäftigt, die Zahl<br />

sank jedoch binnen drei Jahren um ca. 3/4 auf 39.300 und stieg bis 2003 wieder leicht an.<br />

Die Bruttowertschöpfung der Landwirtschaft in Brandenburg betrug 2003 mit 933 Millionen EUR ca.<br />

2,24 % aller Wirtschaftsbereiche.<br />

Vom Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld wird die landwirtschaftliche Region im Norden des<br />

Landkreises Dahme-Spreewald, sowie im Landkreis Teltow-Fläming beeinflusst. Die Region zählt zum<br />

sogenannten Berliner Speckgürtel, in dem Bevölkerungsdichte und Einwohnerzuwachs deutlich über<br />

dem Landesdurchschnitt liegen. <strong>Der</strong> Anteil an der Wertschöpfung und der in der Landwirtschaft Beschäftigten<br />

ist hier geringer, als im Landesdurchschnitt. Die Bedeutung der Landwirtschaft in diesem<br />

Gebiet liegt verstärkt bei verbrauchernahen Angeboten (Direktverkauf landwirtschaftlicher und gartenbaulicher<br />

Erzeugnisse, Freizeitreiten in Pferdepensionsbetrieben).<br />

20.1.1.2 Stellung der Landwirtschaft in der Raumordnung und Landesplanung<br />

Zur Stellung der Landwirtschaft in der Raumordnung und Landesplanung trifft das Gutachten im Wesentlichen<br />

folgende Aussagen:<br />

<strong>Der</strong> Grundsatz aus § 2 Ziff. 10 ROG ist zu beachten. Er sagt aus, dass die räumlichen Voraussetzungen<br />

dafür zu schaffen oder zu sichern sind, dass die Landwirtschaft als bäuerlich strukturierter, leistungsfähiger<br />

Wirtschaftszweig sich dem Wettbewerb entsprechend entwickeln kann und gemeinsam mit<br />

einer nachhaltigen leistungsfähigen Forstwirtschaft dazu beiträgt, die natürlichen Lebensgrundlagen zu<br />

schützen, sowie Natur und Landschaft zu pflegen und zu gestalten.<br />

Die Landesplanung weist der Landwirtschaft die ihrer Bedeutung entsprechende Stellung zu, indem sie<br />

z. B. festlegt, dass die für die Landwirtschaft geeigneten Böden zu schützen und nur in unbedingt notwendigem<br />

Umfang für andere Nutzungen vorzusehen sind. Außerdem sieht die Landesplanung vor,<br />

dass Flächen, die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln oder von Futtermitteln für die Tiere nicht mehr<br />

benötigt werden, unter Beachtung ökologischer Belange und der Standorteignung zunehmend zum<br />

Anbau nachwachsender Rohstoffe oder zur Ersatzaufforstung genutzt werden sollen. Weiterhin sieht sie<br />

vor, dass der ökologische Landbau und der Anbau nachwachsender Rohstoffe besonders gefördert<br />

werden sollen.<br />

Die Tatsache, dass die Nähe zu Berlin die Entwicklung des Gartenbaus, insbesondere des Freilandgemüsebaus<br />

und des Obstbaus, begünstigt, soll zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen genutzt<br />

werden.<br />

Die Entwicklung von Unternehmen der Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Erzeugernähe<br />

soll verstärkt gefördert werden. Die ländlichen Räume sollen insgesamt als funktionsfähige<br />

Wirtschaftsräume für Landwirtschaft und Gewerbe weiterentwickelt werden.

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