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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 492 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

ßenquerschnitte und ihre Einsatzgrenzen für die hier prognostizierte Verkehrsstärke von ca. 21.000<br />

Kraftfahrzeugen pro Tag.<br />

Im Einzelnen wird für Verkehrsstärken zwischen ca.<br />

- 5.000 und 22.500 Kraftfahrzeugen pro Tag der Regelquerschnitt 15,5,<br />

- 12.500 und 30.000 Kraftfahrzeugen pro Tag der Regelquerschnitt 20,<br />

- 18.000 und 63.000 Kraftfahrzeugen pro Tag der Regelquerschnitt 26 sowie<br />

- 20.000 und 68.000 Kraftfahrzeugen pro Tag der Regelquerschnitt 29,5<br />

vorgeschlagen.<br />

Dementsprechend ist der von den Trägern des Vorhabens gewählte Regelquerschnitt 20 sehr gut geeignet,<br />

um das prognostizierte Verkehrsaufkommen von ca. 21.000 Kraftfahrzeugen pro Tag aufzunehmen,<br />

ohne überdimensioniert zu sein.<br />

Die von den Einwendern angeführten Platz- und Kostengründe sowie ökologischen Gründe führen im<br />

Rahmen der Abwägung nicht zum kleineren Regelquerschnitt 15,5, der das prognostizierte Verkehrsaufkommen<br />

gerade noch so bewältigen könnte, zumal der Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeitsreserve<br />

im Falle verkehrlicher Einschränkungen des Hauptanschlusses BAB 113n zu berücksichtigen<br />

ist.<br />

Es wäre grundsätzlich ein planerischer Missgriff, wenn eine Straße so dimensioniert würde, dass sie<br />

gerade noch ausreicht, um dem erwarteten durchschnittlichen Verkehrsbedarf zu genügen, da immer<br />

dann, wenn die Belastung das Durchschnittsmaß überstiege, erhebliche Behinderungen des Verkehrs<br />

geradezu vorprogrammiert wären. Eine Straße muss über Reserven verfügen, damit sie ihre Funktion<br />

auch dann noch erfüllen kann, wenn sie über das normale Maß hinaus in Anspruch genommen wird.<br />

Wird eine Straße nicht nur gelegentlich, sondern praktisch auf Dauer bis an die Grenze ihrer Kapazität<br />

belastet, so ist absehbar, dass nachhaltige Störungen im Verkehrsablauf nicht die Ausnahme, sondern<br />

die Regel bilden. Dies kann nicht das Ziel einer vernünftigen Verkehrsplanung sein [BVerwG vom<br />

21.03.1996, NVwZ 1996, 1006 (1007 f.)].<br />

8.7.2 Forderung nach einer Direktanbindung der Passagierabfertigungsanlagen von Westen<br />

Viele Einwender fordern eine direkte Anbindung der Passagierabfertigungsanlagen von Westen. Vereinzelt<br />

wurde eine Tunnelführung dieser Anbindung vorgeschlagen. Dadurch solle u. a. eine Entlastung<br />

von Waßmannsdorf bzw. eine Verminderung von Schleichverkehren erreicht werden.<br />

Die parallel der westlichen Flughafengrenze vorgesehene neue Erschließungsstraße (Ortsumgehung<br />

Selchow) entspreche nicht umfassend dem Ziel 4.2.1 des Landesentwicklungsplans Standortsicherung<br />

Flughafen vom 18.03.1999 (GVBl. II, S. 262), eine bedarfsgerechte Verkehrsanbindung des Flughafens,<br />

u. a. an die Landeshauptstadt Potsdam (Oberzentrum), über die in der Festlegungskarte zeichnerisch<br />

dargestellten Straßenverkehrskorridore (Westanbindung) zu realisieren.<br />

Die Korridore nordwestlich und westlich der Flughafenfläche sollten gemäß Landesentwicklungsplan<br />

Standortsicherung Flughafen die Möglichkeiten der Straßenanbindung sowohl für den Personen- als<br />

auch für den Frachtverkehr sicherstellen. Die vorgesehene Nutzung der neuen westlichen Erschließungsstraße<br />

durch flughafentechnische und andere flughafenaffine Dienste und die fehlende direkte<br />

Anbindung an das Flughafenterminal stimmten mit o. g. Ziel des Landesentwicklungsplans Standortsi-

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